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Identitätsdiebstahl: Anklage wegen mehrfachen Computerbetrugs unter Ausnutzung einer Notlage

GÖTTINGEN. Die Staatsanwaltschaft Göttingen – Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationstechnologie-Kriminalität (IuK) – hat heute Anklage vor dem Amtsgericht Göttingen gegen einen 51-jährigen Göttinger wegen ewerbsmäßigen Computerbetruges in 36 Fällen erhoben.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, auf den Namen eines ihm bekannten 74-Jährigen aus Göttingen zahlreiche Bestellungen im Internet vorgenommen zu haben. Der Geschädigte befand sich zum Zeitpunkt der Taten in stationärer Behandlung. Der Angeschuldigte hatte in Kenntnis hiervon bei verschiedenen Online-Versandhändlern Kundenkonten unter dem Namen seines Bekannten eröffnet. Er verwendete dessen Kontodaten, die ihm aus früherer Zeit bekannt waren.

Um nicht aufzufallen, hatte der Angeschuldigte auf den Namen des Geschädigten ein E-Mail-Konto angelegt. Die E-Mail-Adresse bestand sogar aus dessen Vor- und Nachnamen. Die Lieferungen erfolgten an die Anschrift des sich im Krankenhaus befindenden Geschädigten. Der Angeschuldigte fing diese jeweils vor der Haustür ab. Gegenüber den Paketzustellern gab er sich als Sohn seines Bekannten aus. Auf diesem Wege erlangte der Angeschuldigte Waren im Gesamtwert von rund 5.600 Euro. Darüber hinaus wollte er sich noch weitere Waren im Gesamtwert von rund 24.000 Euro zuschicken lassen, was allerdings ohne Erfolg blieb.

Der Angeschuldigte konnte auf frischer Tat gestellt werden. Einsatzkräfte und die Ermittler der Task-Force-Cybercrime der Polizeiinspektion Göttingen hatten einen Zustellvorgang observiert und bei Übergabe zugegriffen. Der Angeschuldigte hat gegenüber den Ermittlungsbeamten der Task-Force die Tatvorwürfe zugegeben.

PR

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