NIEDERSACHSEN. Niedersachsen setzt sich beim Bund dafür ein, dass bei Ferkeln eine Kastration ohne Betäubung für eine begrenzte Zeit weiterhin zulässig ist. Das Kabinett hat am heutigen Dienstag in Aussicht genommen, einer Bundesratsinitiative aus Bayern zur Änderung des Tierschutzgesetzes beizutreten. Das Tierschutzgesetz sieht bislang vor, dass der Eingriff ab 1. Januar 2019 verboten ist, Niedersachsen möchte die Übergangsregelung um drei Jahre verlängern. Die bayrische Initiative zielt bislang auf eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 ab. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast wurde vom Kabinett beauftragt, in Bayern für eine Verkürzung der Übergangsfrist einzutreten, dann soll eine Mitantragstellung erfolgen.
„Tierschutz ist uns ein großes Anliegen. Wir sind aber derzeit technisch noch nicht so weit, die bekannten Alternativen der Ferkelkastration ohne Betäubung flächendeckend umzusetzen“, betonte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.
Die Verschiebung sei notwendig, um die Ergebnisse der derzeit laufenden Studien auszuwerten, in die Praxis umzusetzen und gleichzeitig durch gemeinsame Anstrengungen von Erzeugern, Politik und Verbraucherverbänden eine breitere Akzeptanz für die Immunokastration zu erreichen.
Ministerin Barbara Otte-Kinast: „Es ist unser klares Ziel, dass es weiterhin Ferkel aus Niedersachsen gibt und nicht nur aus Dänemark oder den Niederlanden. Die Sauenhalter brauchen endlich Planungssicherheit“. Sie befürchtet einen Strukturbruch in diesem Bereich der Landwirtschaft, falls die Verlängerung nicht erreicht werden könne. Besonders kleine, familiengeführte Betriebe bräuchten eine praktikable Lösung.
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