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Bundesratsinitiative zur Ferkelkastration

NIEDERSACHSEN. Niedersachsen setzt sich beim Bund dafür ein, dass bei Ferkeln eine Kastration ohne Betäu­bung für eine begrenzte Zeit weiterhin zulässig ist. Das Kabinett hat am heutigen Diens­tag in Aussicht genommen, einer Bundesratsinitiative aus Bayern zur Änderung des Tier­schutzgesetzes beizutreten. Das Tierschutzgesetz sieht bislang vor, dass der Eingriff ab 1. Januar 2019 verboten ist, Niedersachsen möchte die Übergangsregelung um drei Jahre ver­längern. Die bayrische Initiative zielt bislang auf eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2023 ab. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast wurde vom Kabinett beauftragt, in Bayern für eine Verkürzung der Übergangsfrist einzutreten, dann soll eine Mit­antragstellung erfolgen.

„Tierschutz ist uns ein großes Anliegen. Wir sind aber derzeit technisch noch nicht so weit, die bekannten Alternativen der Ferkelkastration ohne Betäubung flächendeckend umzuset­zen“, betonte Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.

Die Verschiebung sei notwendig, um die Ergebnisse der derzeit laufenden Studien auszu­werten, in die Praxis umzusetzen und gleichzeitig durch gemeinsame Anstrengungen von Er­zeugern, Politik und Verbraucherverbänden eine breitere Akzeptanz für die Immunokastra­tion zu erreichen.

Ministerin Barbara Otte-Kinast: „Es ist unser klares Ziel, dass es weiterhin Ferkel aus Nieder­sachsen gibt und nicht nur aus Dänemark oder den Niederlanden. Die Sauenhalter brauchen endlich Planungssicherheit“. Sie befürchtet einen Strukturbruch in diesem Bereich der Land­wirtschaft, falls die Verlängerung nicht erreicht werden könne. Besonders kleine, familienge­führte Betriebe bräuchten eine praktikable Lösung.

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