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Zwei Lkw-Fahrer fahren ohne Führerschein

HILDESHEIM. Am Sonntag, 09.09.2018, gegen 15:17 Uhr, befuhr ein gelber Lkw die Autobahn 7 zwischen dem Autobahndreieck Salzgitter und der Anschlußstelle Derneburg. Eine Funkstreifenwagenbesatzung der Autobahnpolizei Hildesheim überholte den Lkw und sah, daß der Fahrzeugführer sein Mobiltelefon in der Hand hielt. Aus diesem Grund wurde der Lkw in Grasdorf angehalten und kontrolliert. Der 48-jährige Einbecker händigte den Beamten bei der Kontrolle seinen Führerschein aus. Dabei wurde festgestellt, daß die in diesem Fall erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation für gewerbliche Fahrten seit dem 13.09.2016 abgelaufen war. Auch war die für den Lkw erforderliche Fahrerlaubnisklasse C ebenfalls seit dem 13.09.2016 ungültig.

Somit war der Lkw-Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bislang konnten dem Fahrer in einem Zeitraum vom 07.12.16 bis zum 09.09.18 Fahrten an 56 Tagen nachgewiesen werden. Gegen den Fahrer und den Arbeitgeber wurden jeweils Strafverfahren aufgrund des Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. das Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt. Dieser forderte für seinem Lkw einen Ersatzfahrer an. Bereits 07:37 Uhr wurde durch die Autobahnpolizei Hildesheim auf dem Parkplatz Ambergau, Gemarkung Bockenem, an der Autobahn 7, ebenfalls ein Lkw kontrolliert. Auch dort konnten die Beamten bei der Kontrolle des Führerscheines der Klasse C 1 eines 51-jährigen Hamburgers feststellen, daß dessen Gültigkeit bereits am 12.09.2017 abgelaufen war und der Führerschein sofort eingezogen werden mußte. Der Führerschein wurde sichergestellt. Auch dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt. Auch hier wurde gegen den Fahrer und den Fahrzeughalter eine Strafanzeige gefertigt.

bn/ots

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