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Verfassungsauftrag Gleichstellung – Taten zählen!

KARLSRUHE/HILDESHEIM. Karin Jahns, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Hildesheim, nahm kürzlich an der Bundeskonferenz der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Karlsruhe teil. Zentrales Thema war der Umsetzungsstand des Verfassungsauftrags in Sachen „Gleichstellung“. „Frauen können alles, wenn sie die nötige Unterstützung haben. Das ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Eine kommunale Aufgabe, eine Aufgabe der Länder und des Bundes. Dafür müssen wir noch einiges tun, und zwar gemeinsam“, sagte Dr. Franziska Giffey (Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), die die Konferenz eröffnete.

An der Konferenz in Karlsruhe nahmen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte aus ganz Deutschland teil
v. l.: Karin Jahns, (Stadt Hildesheim), Kirsten Wente, (Landkreis Hameln-Pyrmont), Bundesministerin Dr. Franziska Giffey und Stephanie Wagener (Hessisch-Oldendorf)

„Die im Grundgesetz verankerte Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist fast 70 Jahre nach Inkrafttreten in vielen Punkten noch nicht erreicht“, sagt Karin Jahns. In den Kommunen müssten Männer und Frauen weiterhin daran arbeiten, strukturelle Benachteiligungen von Frauen abzubauen. Aktuelle Zahlen würden die Schieflage in Sachen „Gleichstellung“ belegen:

  • Der Frauenanteil in den Gemeindeparlamenten liegt durchschnittlich bei 25 Prozent, in Hildesheim bei knapp 28 Prozent
  • 000 Frauen wurden 2016 Opfer von Gewalt in der Partnerschaft. Die Folgekosten der Gewalt an Frauen betragen 3,8 Milliarden Euro
  • Frauen leisten 53 Prozent mehr Haus- und Pflegearbeit als Männer, also anderthalbmal so viel
  • Von 437 Verwaltungsspitzen in den Landkreisen, Stadtkreisen und kreisfreien Städten sind 11,4 Prozent mit Frauen besetzt.

„Diese Fakten machen deutlich: Der Nachholbedarf für die Umsetzung des Staatsziels ‚Gleichberechtigung von Frauen und Männern‘ ist groß. Nur eine konsequente Gleichstellungspolitik auf allen staatlichen Ebenen kann Abhilfe schaffen“, so Jahns.

Mit der Verabschiedung der „Karlsruher Erklärung“ fordern die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unter anderem, dass ein Aktionsplan in der Querschnittsverantwortung aller Ressorts im Bund die Ungerechtigkeiten und Fehlentwicklungen zum Nachteil von Frauen beendet. Schutz vor Gewalt und sexistischen Strukturen soll in allen Bereichen des Lebens und Arbeitens gewährleistet werden. Dafür müssten tragfähige, aufeinander abgestimmte und nachhaltig wirksame Maßnahmen und Strukturen auch in den Kommunen vorhanden sein.

PR
Fotos: Stadt Hildesheim und Susanne Hübner

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