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Dürrehilfe: Anträge können jetzt gestellt werden – Betroffene Betriebe müssen Ertragsrückgänge und Bedürftigkeit nachweisen

NIEDERSACHSEN. Die von der diesjährigen Trockenheit und Hitze besonders betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe können jetzt einen Antrag auf Dürrehilfe stellen. Dazu müssen sie im Laufe des Novembers die Ernteverluste und die daraus entstandene Existenzgefährdung nachweisen. Für Niedersachsen stehen 35,6 Mio. Euro zur Verfügung, für Bremen 0,27 Mio. Euro, die jeweils zur Hälfte von Bund und Land aufgebracht werden. Von dem Geld können bis zu 50 Prozent des belegten Schadens als Dürrehilfe gewährt werden. Anträge nimmt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen entgegen. Die Vordrucke dazu können ab 1. November im Internet (www.lwk-niedersachsen.de) heruntergeladen werden.

Voraussetzung für die Zahlung von Dürrehilfen ist ein Rückgang der durchschnittlichen Jahresernte auf Acker- und Grünland von mindestens 30 Prozent. Bezugspunkte sind die drei letzten Wirtschaftsjahre (2014/15 – 2016/2017). Außerdem muss die dadurch entstandene Existenzgefährdung nachwiesen werden. Als Kriterien werden der Cashflow, das Einkommen, die Einkünfte aus gewerblichen Bereichen wie etwa Biogas- oder Photovoltaikanlagen sowie das kurzfristig verfügbare Privatvermögen herangezogen.

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe – dazu zählen auch Gärtnereien und Baumschulen –, die ihren Betriebssitz in den Bundesländern Niedersachsen oder Bremen haben. Die Dürrehilfe ist auf 500.000 Euro je Unternehmen begrenzt. Beträge unter 2.500 Euro werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze).

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