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Verfahren gegen Ex-Feuerwehrmann wegen Brandstiftung: Urteilsverkündung voraussichtlich schon am 19.11.2018

HILDESHEIM. In dem Verfahren gegen einen 33 Jahre alten, ehemaligen Feuerwehrmann aus Hildesheim, dem vorgeworfen wird, im Jahr 2018 in Hildesheim zahlreiche Feuer gelegt zu haben (Aktenzeichen: 20 KLs 21 Js 22405/18, siehe Prozessvorschau für den November 2018) weist die Pressestelle darauf hin, dass es nach zügigem Verlauf der Hauptverhandlung bereits am dritten Hauptverhandlungstag (Montag, 19.11.2018, ab 09.00 Uhr, Saal 149) zu den Plädoyers, dem letzten Wort des Angeklagten und der Urteilsverkündung kommen könnte.

Der psychiatrische Sachverständige hat heute bereits sein Gutachten erstattet. Danach kommt er zu dem Schluss, dass der Angeklagte bei den ihm vorgeworfenen Taten weder in seiner Schuldfähigkeit beeinträchtigt war noch Anlass besteht, im Falle einer Verurteilung neben oder statt einer Freiheitsstrafe eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt anzuordnen.

Sofern es am 19.11.2018 bereits zu einer Urteilsverkündung kommen sollte, würde der Termin am 21.11.2018 aufgehoben.

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