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Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung existiert nicht

GÖTTINGEN. Im Juni 2018 stellte der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam für einen seiner Mandanten ein Auskunftsersuchen bei der Polizeidirektion Göttingen. Ziel dieses Ersuchens war es, in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja in welchem Umfang personenbezogene Daten des Mandanten polizeilich gespeichert sind. In einem entsprechenden Antwortschreiben setzte die PD Göttingen im August 2018 Herrn Adam über diese Daten umfassend in Kenntnis. Nun erreichte Herrn Adam irrtümlich ein Schreiben von der Polizei Görlitz, in dem unter anderem mitgeteilt wurde, dass der Mandant Adams im Auskunftssystem der Polizei zur so genannten polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben sei.

Dieses Schreiben übermittelte der Rechtsanwalt am gestrigen Montag der Polizeidirektion Göttingen. Warum ein solches Schreiben an die Polizei Göttingen gerichtet wurde, können weder das zuständige Staatsschutzkommissariat der PI Göttingen noch die PD Göttingen nachvollziehen. Richtig ist, dass der Mandant von Herrn Adam in polizeilichen Auskunftssystemen gespeichert ist. Darüber wurde Herr Adam in dem Antwortschreiben der PD Göttingen auf das Auskunftsersuchen umfassend und vollständig informiert. Falsch ist, dass der Mandant des Rechtsanwalts in polizeilichen Auskunftssystemen zur Beobachtung ausgeschrieben ist.

ots

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