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Polizei warnt vor Wucher

HILDESHEIM. Am 26.12.2018 beauftragte ein 33-jähriger Mann aus Schellerten einen Schlüsseldienst, der seine Tür öffnete, nachdem ihm diese versehentlich ins Schloss gefallen war. Für die Leistung wurden ihm letztendlich 1.770 Euro berechnet.

Der Mann suchte im Internet mit Hilfe einer Suchmaschine nach einem Schlüsseldienst. Er ist auf der Homepage einer Firma gestoßen, mit der er telefonischen Kontakt aufnahm. Ca. 40 min. später erschienen zwei Mitarbeiter des Schlüsseldienstes. Auf Nachfrage des 33-jährigen wurde ihm im Vorfeld eine Summe von 219 Euro genannt. Weitere 219 Euro sollten dazukommen, da Feiertag war. Damit war der 33-jährige einverstanden. Die Summe wurde auf einem Protokoll eingetragen und durch den 33-jährigen unterschrieben. Während der Arbeiten wurde das Schloss zerstört und durch ein neues ersetzt. Ein Preis für das neue Schloss wurde dem 33-jährigen zuvor, trotz Nachfrage, nicht benannt. Letztendlich wurde von dem Mann eine Summe von 1770 Euro incl. Mehrwertsteuer verlangt. Die Schlüsseldienstmitarbeiter bestanden auf Barzahlung, da sie angeblich keine Geräte für eine EC-Karten-Bezahlung mitführten. Die Beträge wurden auf dem Protokoll nachgetragen. Der 33-jährige holte das Geld von der Bank und übergab den Schlüsseldienst-Mitarbeitern 1.800 Euro. Der Differenzbetrag konnte ihm vor Ort angeblich nicht ausgehändigt werden und man wollte sich diesbezüglich noch einmal bei ihm melden. Eine Quittung oder Durchschrift des Protokolls hat der Mann ebenfalls nicht erhalten. Trotz telefonischer Anforderung der Rechnung und des Differenzbetrages erhielt der 33-jährige weder das eine noch das andere. Er hat inzwischen einen Rechtsanwalt eingeschaltet und Anzeige bei der Polizei erstattet.

Aus gegebenem Anlass und weil es immer wieder vorkommt, dass dubiose Firmen auch andere Dienstleistungen, wie Elektro-Notdienste oder Rohrreinigung, anbieten und dann auffällig hohe Summen von Kunden verlangen weist die Polizei Hildesheim auf folgendes hin:

  • Ersatzschlüssel bei Vertrauenspersonen (Nachbarn, Verwandten) hinterlegen
  • Unbekannte – nicht regionale – Firmen aus dem Internet kritisch betrachten und auf Warnungen wegen unseriösem Vorgehen achten (z.B. Verbraucherschutzzentralen)
  • Bei der Suche nach Firmen darauf achten, dass sie mit ortsansässigen Nummern hinterlegt sind und der Kontakt direkt mit einem Mitarbeiter der Firma und nicht mit einem Callcenter erfolgt.
  • Tatsächlich ortsansässige Firmen (z.B. Schlüsseldienst) auswählen und ggf. für zukünftigen Bedarf bereits im Mobiltelefon speichern
  • Kosten für die Anfahrt und die Leistung telefonisch oder spätestens vor Ort vorab klären
  • Möglichst vor der Leistungserbringung keine Protokolle unterschreiben, auf denen sich noch freie Felder befinden, in die nachträglich noch Eintragungen vorgenommen werden können
  • Nach der Öffnung keine Rechnung unterschreiben, die nicht überprüft wurde. Unerwünschte oder freie Textfelder durchstreichen
  • Insbesondere überhöhte Rechnungen nicht sofort und/oder nicht vollständig begleichen
  • Bei Nötigung oder Druck Unterstützung bei Nachbarn oder Bekannten holen oder Polizei rufen.

jpm/ots

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