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Carola Reimann setzt sich für ambulante Pflegekräfte ein: „Die Kassen müssen ihrer Verantwortung für eine gute Pflege in Niedersachsen gerecht werden!“

NIEDERSACHSEN. „Ich appelliere an die Kassen, dass sie ihrer Verantwortung für eine gute pflegerische Versorgung und Infrastruktur in Niedersachsen gerecht werden und endlich Tariflöhne refinanzieren“, erklärt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann anlässlich eines für diesen Donnerstag angekündigten Schiedsspruchs für die Vergütung von ambulanten Pflegeleistungen. Auch die zum Teil langen Anfahrtswege auf dem Land müssten endlich angemessen bezahlt werden, so die Ministerin. Es gingen immer wieder Hinweise ein, dass ambulante Pflegedienste ihre Leistungen nicht mehr wirtschaftlich erbringen könnten. Zugleich seien die Kapazitäten ausgeschöpft, neue Pflegebedürftige würden z.T. nicht mehr angenommen, erläutert Dr. Carola Reimann: „Angesichts dieser angespannten Situation ist es wichtiger denn je, dass die gesellschaftlich so wertvolle Arbeit der Pflegekräfte angemessen vergütet wird und Tariflöhne gezahlt werden können, das müssen die Pflegekassen anerkennen – ein Sparkurs auf dem Rücken der Pflegekräfte ist verantwortungslos!“

Die Niedersächsische Gesundheitsministerin äußert Verständnis dafür, dass heute große Betreiber von ambulanten Pflegediensten wie die AWO und die Diakonie an die Öffentlichkeit gehen und auf die verhärtete Haltung der Pflegekassen aufmerksam machen. Bei dieser wichtigen Frage gehe es nicht zuletzt auch darum, für diese gesellschaftlich so wichtige Tätigkeit ausreichend Fachkräfte gewinnen zu können. Dafür sei eine angemessene tarifliche Entlohnung unverzichtbar.

Zentrales Ziel ist, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben können. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen ist es unerlässlich, dass die zum Teil langen Anfahrtszeiten für die Pflegekräfte kostendeckend vergütet werden. Ministerin Carola Reimann hat sich deshalb bereits in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene für eine höhere Vergütung der Wegezeiten eingesetzt ─ gerade auch im Angesicht der schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der sich etliche ambulante Pflegedienste befinden, die Menschen auf dem Land versorgen. Es geht hier also ganz zentral um die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung dieser Menschen. Der Einsatz hat sich gelohnt ─ die Forderung wurde inzwischen im Bund gesetzlich umgesetzt. Ministerin Carola Reimann: „Ich erwarte, dass die neue gesetzliche Regelung als Auftrag verstanden wird und zügig zu Gunsten einer besseren Versorgung in Niedersachsen genutzt wird.“

Zur Erläuterung:

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz ist im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) eine Regelung aufgenommen worden, wonach Kranken-/Pflegekassen Tariflöhne als wirtschaftlich angemessen akzeptieren müssen. Konkret wurde Paragraph 132a SGB V ergänzt: Die Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlicher Arbeitsrechtsregelung kann nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Dies wurde kurz vor Ende der zweiten und dritten Lesung als Änderungsantrag im Pflegepersonalstärkungsgesetz ergänzt, bis dahin waren im Gesetz nur Verbesserungen für die Pflege im stationären Bereich vorgesehen. Darüber hinaus sieht das Gesetz auskömmliche Wegstrecken-Entschädigungen (Wegpauschalen) vor. Für beide Themen hat sich Ministerin Carola Reimann bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene stark gemacht. Im Koalitionsvertrag auf Landesebene bekennt sich die große Koalition ausdrücklich zu tarifgerechten Löhnen.

Mittlerweile rufen einzelne Pflegedienste zu individuellen Verhandlungen auf. Aktuell geht es in Niedersachsen um die Verhandlung von zwei großen Pflegedienst-Anbietern mit den Kassen zur ambulanten Pflege, für Donnerstag ist ein Schiedstermin angekündigt. Die Vorgeschichte: Um die Darstellung der Kosten den oftmals auch kleinen Diensten zu erleichtern, wurde durch die AWO, Caritas, Diakonie und die kommunalen Träger in Zusammenarbeit mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Kalkulations-Schema entwickelt, das am 15. Februar 2018 öffentlich vorgestellt wurde. Nach Auskunft der Anbieterseite wird aber diese Darlegung der Kostenkalkulation von den Pflegekassen nicht anerkannt. Hinsichtlich des nicht gelösten Konflikts haben mehrere Träger ambulanter Pflegedienste mittlerweile die Schiedsstelle angerufen, so dass von dort eine Entscheidung erforderlich wird.

Besonders wichtig ist, dass insbesondere für Pflegekräfte, die in ländlichen Räumen große Strecken zu ihren Patientinnen und Patienten zurücklegen, die Anfahrtszeiten angemessen bezahlt werden. So wäre es inakzeptabel, wenn diese Anfahrten nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit gewertet werden. Um die Pflegekräfte angemessen bezahlen zu können, sind die Pflegedienste auf eine kostendeckende Vergütung der Wegezeiten durch die Kassen angewiesen. Nach den aktuell vorliegenden Informationen bewegen sich in Niedersachsen die im Rahmen der Vergütungsverhandlungen von den Vertragsparteien ausgehandelten Wegepauschalen noch auf sehr niedrigem Niveau, und zwar zwischen 3,18 € und 4,00 € für einen Hausbesuch in der Zeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr.

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