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54 Fahrzeugführern die Weiterfahrt aufgrund von Alkoholgenuss präventiv untersagt

GÖTTINGEN/HILDESHEIM. Die Polizeidirektion Göttingen hat auch am Sonntag in ihrem Zuständigkeitsbereich auf den Parkplätzen Göttingen, Hildesheimer-Börde, den Autohöfen und weiteren Parkplätzen entlang der Bundesautobahn 7 bei LKW-Fahrern präventive Alkoholkontrollen durchgeführt. Bei den präventiven Abfahrtskontrollen am 24.03.2019 begleitete auch der Präsident der Polizeidirektion Göttingen, Uwe Lührig, die Kontrollen des Einsatz-und Streifendienstes BAB der PI Hildesheim und der PI Göttingen. Insgesamt hat die Polizeidirektion Göttingen allein bei den letzten Schwerpunktkontrollen 749 LKW-Fahrer vor Fahrtantritt überprüft und die diesem Zusammenhang in 54 Fällen die Weiterfahrt untersagt.

„Wir setzen die Abfahrtskontrollen mit einem verstärkten Personalansatz auch in den nächsten Wochen fort. Das ist die logische Konsequenz der bisherigen Ergebnisse. Ziel ist es, schwere Verkehrsunfälle zu verhindern. Genau aus diesem Grunde überprüfen wir die Fahrzeugführer vor Fahrtantritt auf den Parkplätzen“, sagte Polizeipräsident Uwe Lührig im Rahmen der Kontrollmaßnahmen an der Hildesheimer Börde. „Die Ergebnisse aus den bisherigen Präventionseinsätzen sind wirklich erschreckend. Das Verhalten der betroffenen Fahrzeugführer ist unverantwortlich. Bei solchen Alkoholbeeinflussungen wären Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten oder Toten vorprogrammiert. Wir werden diese Kontrollen unabhängig der Schwerpunkteinsätze mit einem zusätzlichen Personaleinsatz auch im täglichen Dienst durchführen. Spitzenwerte wie 3,02 Promille oder 2,90 wie bei der Kontrolle am Sonntag auf dem Rastplatz Harz an der A 7 zwingen uns förmlich zum Handeln. Bei Fahrern mit so drastischen Werten legen wir technisches Gerät an, wie Parkkrallen an, um die Weiterfahrt zu verhindern. Unsere Maßnahmen sind ein ganz wichtiger Beitrag für die Verkehrssicherheit auf den Straßen in unserem Zuständigkeitsbereich“, bemerkte Uwe Lührig abschließend.

Ergebnisse der Präventivkontrollen am 24.03.2019

Während der gestrigen Kontrollaktion wurden entlang der A 7 insgesamt 264 Trucker vor Fahrtantritt kontrolliert. Bei 36 LKW-Fahrern wurde Alkoholgeruch festgestellt; davon hatten 21 einen Wert unter 0,5 Promille und 8 zwischen 0,5 und 1,09 Promille. 7 LKW-Fahrer lagen nach dem Atemalkoholtest über 1,1 Promille und wären damit absolut fahruntüchtig. 13 LKW-Fahrer wurde von den Kontrollkräften die Weiterfahrt untersagt und mussten unfreiwillig ihre Pause verlängern. Ein bulgarischer Trucker wurde auf der Raststätte Harz-Ost kontrolliert. Er hatte einen Wert von 2,90 Promille und damit an diesem Kontrolltag den Spitzenwert erreicht. In der Vorwoche wurde der Bulgare ebenfalls kontrolliert; bei dieser Kontrolle hatte dieser einen Promillewert von 2,07 erreicht.

Am vergangenen Wochenende wurde die Polizei im Bereich der Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg zu einem Unfall gerufen. Ein 39-jähriger russischer LKW-Fahrer kam mit seinem Sattelzug von der Straße ab und kippte auf die Seite. Es entstand ein Sachschaden von 110.000 EUR und 600 Liter Dieselkraftstoff liefen ins Erdreich aus. Der russische Trucker stand unter Alkohol: 2,09 Promille!

Ergebnisse der Präventivkontrollen am 10.03.2019

Bereits am 10.03.2019 wurden 223 Lkw-Fahrer kontrolliert. Bei 35 LKW-Fahrern wurde eine Alkoholeinwirkung festgestellt. 15 hatten Promillewerte unter 0,5 Promille, 13 hatten eine Atemalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille und bei 7 Truckern lag der Promillewert deutlich über 1,1 Promille; hier handelte es sich um Fahrer, die mehrheitlich aus den osteuropäischen Staaten, beispielsweise aus Polen, Lettland und der Ukraine stammten.

20 Trucker mussten eine längere Pause machen, die Abfahrt wurde wegen der Alkoholeinwirkung untersagt. Den höchsten Promillewert von 3,02 Promille erzielte ein 39-jähriger LKW-Fahrer aus der Ukraine auf der Rastanlage Göttingen-Ost, der seine Fahrt fortsetzen wollte. Auf der Raststätte Harz-Ost wurde ein 37 Jahre alter rumänischer Staatsbürger mit 2,73 Promille festgestellt. Gefahrenabwehrend wurden Fahrzeug- und Frachtdokumente sichergestellt. Zwei LKW wurden durch das Bundesamt für Güterverkehr buchstäblich „an die Kette“ gelegt. Nach entsprechender Ausnüchterung werden die Dokumente wieder ausgehändigt und die Fahrt kann fortgesetzt werden.

Ergebnisse der Schwerpunktkontrollen am 17.03.2019

In der nächsten Schwerpunktaktion am 17.03.2019 wurden insgesamt 262 Lkw-Fahrer kontrolliert. 47 Fahrzeugführer standen unter Alkohol- und einer unter Drogeneinfluss. 25 Trucker hatten Promillewert unter 0,5 Promille, 10 hatten eine Atemalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille und 12 Trucker hatten mehr als 1,1 Promille. Den höchsten Promillewert von 2,45 Promille wies dabei ein 46-jähriger Lkw-Fahrer aus Russland auf. Wie auch schon in der Vorwoche handelt es sich bei den alkoholbeeinflussten Fahrern mehrheitlich um Staatsangehöriger osteuropäischer Staaten.

Weitere polizeiliche Maßnahmen führen zu einem Mehr an Verkehrssicherheit

Die Polizeidirektion Göttingen hat in enger Abstimmung mit den für die Bundesautobahn 7 zuständigen Inspektionen in der Vergangenheit eine Vielzahl von Maßnahmen und Initiativen durchgeführt, um die Verkehrssicherheit auf dieser stark frequentierten Bundesfernstraße weiter zu erhöhen. Diese erstreckten sich von ganzheitlichen Verkehrskontrollen, gezielte Kontrollen des Schwerlastverkehrs durch die Spezialisten der Regionalen Kontrollgruppen, bis hin zu Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen. Komplettiert durch regelmäßige Truckerstammtische mit hohem Informationsgehalt an den entsprechenden Raststätten.

Hintergründe zu den Kontrollen an den Wochenenden

Warum wird gerade am Sonntagabend kontrolliert? An Sonn- und Feiertagen besteht in Deutschland das so genannte Sonntagsfahrverbot zwischen 0 und 22 Uhr. Es gilt für LKW ab 7,5 t und für LKW mit Anhänger. Die Ergebnisse aus Kontrollen anderer Bundesländer und auch die aktuellen Maßnahmen der PD Göttingen zeigen, dass die Fahrzeugführer die Wochenenden auf den Raststätten verbringen und bis zur Fortsetzung der Fahrt nach dem Ende des Sonntagsfahrverbotes zum Teil nicht unerhebliche Mengen an alkoholischen Getränken zu sich nehmen.

ots

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