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Sozialministerin bezeichnet die Einigung in den Verhandlungen zur ambulanten Pflege als ersten Erfolg

NIEDERSACHSEN. „Unser Ziel war und ist die Sicherung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen – dass sich die Pflegekassen und die Pflegeanbieter auf eine höhere Vergütung in der ambulanten Pflege geeinigt haben, ist ein erster wichtiger Erfolg auf diesem Weg“, sagt Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann angesichts des heute verkündeten Durchbruchs in den Vergütungsverhandlungen: „Die angedrohte Schließung von ambulanten Pflegediensten ist damit abgewendet, ich freue mich für die Pflegebedürftigen und die engagierten Pflegekräfte gleichermaßen.“ Die Ministerin lobte das Bekenntnis der Pflegekassen zu dem wichtigen Grundsatz, die Tarifbindung von Pflegeanbietern anzuerkennen und Tariflöhne voll zu refinanzieren. Die vereinbarte Erhöhung der Leistungsvergütungen reiche den Pflegediensten zwar noch nicht aus, doch die Steigerungen sorgten zumindest für eine deutliche Verbesserung der augenblicklichen Situation.

Dr. Carola Reimann hatte sich im Vorfeld engagiert für eine solche Einigung in Niedersachsen eingesetzt. U.a. hatte sie den Fokus auf die viel zu geringen Wegpauschalen gerichtet. Mit diesen wird die Anfahrt zu den Pflegebedürftigen vergütet, insbesondere bei der Versorgung des ländlichen Raums mit seinen langen Fahrtstrecken sind die bisherigen Sätze in keiner Weise kostendeckend. Vereinbart ist nun eine Anhebung der Wegpauschalen. Sozialministerin Reimann: „Ambulante Pflegedienste, die Menschen auf dem Land versorgen, bekommen ihren großen Aufwand nun besser vergütet, das ist zumindest als Schritt in die richtige Richtung zu werten.“ Sie müssten ihre Leistungen unbedingt wirtschaftlich erbringen können, damit es nicht zu Schließungen kommt. Ein Sparkurs auf dem Rücken der Pflegekräfte sei inakzeptabel.

Die Ministerin appelliert an die Bundesebene, auch dort für eine bessere Vergütung von Wegezeiten zu sorgen. Dr. Carola Reimann hatte sich bereits in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene für eine höhere Vergütung der Wegezeiten eingesetzt ─ die Forderung wurde inzwischen im Bund gesetzlich umgesetzt. Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz gibt es im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) in Paragraph 132a (Versorgung mit häuslicher Krankenpflege) nun auch eine Regelung, wonach in den Rahmenempfehlungen der Spitzenverbände erstmals bis zum 30. Juni 2019 Grundsätze für Zuschläge für längere Wegezeiten festzulegen sind. „Ich fordere die Verhandlungspartner dazu auf, die neuen Rahmenempfehlungen schnellstmöglich vorzulegen“, so Dr. Carola Reimann, „denn wir müssen den Weg zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege entschlossen weitergehen.“ Das Ziel sei, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung wohnen bleiben können und der Pflegeberuf so attraktiv ist, dass erfahrene Pflegekräfte ihn nicht verlassen sowie viele motivierte junge Menschen den Beruf ergreifen.

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