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Jobcenter müssen Kosten für Schulbücher als Härtefall übernehmen

HILDESHEIM/CELLE/KASSEL. „Ich bewerte es als positiv, dass das Bundessozialgericht erkannt hat, dass der derzeitige zu niedrige Regelsatz für Schulbücher nicht ausreicht. Als wichtig empfinde ich die Aussage, dass der Mehrbedarf für Schulbücher ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ist. Gewünscht hätte ich mir jedoch noch, dass der grundsätzliche Schulbedarf in Zukunft als Mehrbedarf durch die Jobcenter zu zahlen ist“, kommentiert Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Expertin der niedersächsischen LINKEN, das gestrige Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Übernahme der Kosten von Schulbüchern durch die Jobcenter. Laut BSG soll ‚der Härtefall-Mehrbedarf Sondersituationen, in denen ein höherer, überdurchschnittlicher Bedarf auftritt, und sich der Regelbedarf als unzureichend erweist, Rechnung tragen und ist verfassungskonform auszulegen‘.

Lars Leopold, Landesvorsitzender der niedersächsischen LINKEN, betont: „Auch unter der jetzigen Landesregierung entscheidet immer noch der Geldbeutel der Eltern über die Bildungschancen ihrer Kinder. So kann von gleichen Chancen für Kinder aus armen Familien derzeit keine Rede sein. Die typischen Ausgaben einer Mittelschicht-Familie für schulbezogene Aufwendungen ihrer Kinder erreichen ein Vielfaches des Betrags, der Familien im Hartz-IV-Bezug zur Verfügung steht. Es kann doch niemand ernsthaft verlangen, dass betroffene Familien pro Schuljahr mehrere Hundert Euro für Schulbücher aus dem ohnehin viel zu niedrigen Hartz-IV-Regelsatz ansparen. Das jetzige höchstrichterliche Urteil zeigt den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf. Die Landesregierung sollte sich aufmachen, die Lernmittelfreiheit in Niedersachsen wieder einzuführen. Das entlastet die Betroffenen und sorgt für mehr Chancengleichheit bei der Schulbildung. Sonst werden Kinder aus wirtschaftlich schwachen Familien noch mehr benachteiligt, als sie es in unserer Gesellschaft ohnehin schon sind.“

Hintergrund:
Das Bundessozialgericht in Kassel hat gestern über die Übernahme der Kosten von Schulbüchern durch die Jobcenter entschieden. Verhandelt wurden zwei Klagen aus dem Landkreis Celle und Hildesheim. In beiden Fällen bezogen die Klägerinnen mit ihren Familien Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Die Klägerinnen besuchten die 11. Klasse des Gymnasiums und beantragten Geld für Schulbücher, da in Niedersachsen in der Oberstufe keine Lernmittelfreiheit besteht. Das Landessozialgericht hatte bereits in der Vergangenheit für die Schülerinnen entschieden.

Das Bundessozialgericht in Kassel entschied zu Gunsten der Klägerinnen. Demnach müssen die Schulbuchkosten durch die Jobcenter als Härtefall-Mehrbedarf übernommen werden. Für Niedersachsen bedeutet das einen Schritt nach vorne. Die Richter berufen sich in ihrem Urteil auf die fehlende Lernmittelfreiheit in der Oberstufe.

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_14.html;jsessionid=C9ACE7B46936767A7EA84EB652D358DC.2_cid368

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