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Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat Anklage gegen ein Ehepaar aus dem Raum Gifhorn zur Jugendschutzkammer des Landgerichts Hildesheim erhoben

HILDESHEIM/GIFHORN. Dem 57-jährigen Angeschuldigten wird sexueller Missbrauch von Kindern in elf Fällen (in einem Fall tateinheitlich mit Misshandlung von Schutzbefohlenen) sowie in weiteren vier Fällen die Misshandlung von Schutzbefohlenen zur Last gelegt. Der 59-jährige Ehefrau wird die Misshandlung von Schutzbefohlenen in fünf Fällen vorgeworfen.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen soll das Ehepaar seit etwa 25 Jahren eine Wohngruppe für hilfebedürftige Menschen betreut haben. Über einen Zeitraum von mehreren Jahren (1998-2007) sollen insgesamt vier weibliche Mitglieder der Wohngruppe zeitweise sexuell missbraucht und misshandelt worden sein. Als Haupttäter gilt der beschuldigte Ehemann. Der Ehefrau wird zur Last gelegt, sich in einem Fall an den Misshandlungen beteiligt zu haben und in vier Fällen gegen einzelne Misshandlungen durch den Mann entgegen ihrer gesetzlichen Pflicht nichts unternommen zu haben, obwohl ihr die Taten nicht verborgen geblieben waren.
Die Angeschuldigten befinden sich seit dem 15.03.2019 in Untersuchungshaft wegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr.

Die Angeschuldigte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Der angeschuldigte Ehemann hat angegeben, dass es sich um sogenannte „Reinszenierungen“ zur Aufarbeitung früher erlebter Traumata gehandelt habe.

Die Ermittlungen zu weiteren möglichen Geschädigten und Straftaten durch die Ermittlungsgruppe dauert noch an. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht der Anfangsverdacht, dass weitere fünf Bewohner körperlich misshandelt worden sein könnten. Der Abschluss dieser Ermittlungen wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.

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