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Wirtschaftsministerium bietet privaten Busunternehmen Dialog an – Althusmann: Konstruktiver Austausch ist mir besonderes Anliegen

NIEDERSACHSEN. In der Diskussion um die Situation privater Busunternehmen hat Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann gegenüber dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) sein Interesse an einem engen Dialog deutlich gemacht. „Ein konstruktiver Austausch mit den privaten Verkehrsunternehmen ist mir ein besonderes Anliegen. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmensstruktur im öffentlichen Personennahverkehr in Niedersachsen, den wir gemeinsam mit den dafür verantwortlichen Kommunen in Zukunft auch unter Klimaschutzgesichtspunkten im ganzen Land weiter ausbauen wollen“, sagte Althusmann.

In einem in der vergangenen Woche an den GVN versandten Schreiben hat der Wirtschaftsminister zu den aktuellen Forderungen der privaten Verkehrsunternehmen an die Landesregierung Stellung bezogen. An vorderster Stelle steht dabei der Wunsch nach einer Verbesserung der Busförderung für private Busunternehmen, die ihre Busverkehre eigenwirtschaftlich betreiben, das heißt ohne kommerziellen Dienstleistungsauftrag durch eine Kommune. Bisher können diese Unternehmen bei Busbeschaffungen aus Gründen des europäischen Beihilferechts nicht von der generell 40-prozentigen Landesförderung profitieren, sondern nur Zuschüsse von maximal 200.000 Euro in drei Jahren erhalten. Der Koalitionsvertrag sieht hier, „soweit rechtlich möglich“, eine Gleichstellung vor.

Wie der Minister dem GVN in seinem Schreiben mitteilte, liegt dazu bereits ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch. Das Wirtschaftsministerium hat unter gutachterlicher Begleitung einen Entwurf für eine „Richtlinie zur Förderung der Beschaffung von Omnibussen für den eigenwirtschaftlichen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ erstellt. Dieser wurde dem GVN mit dem Ministerschreiben zur Kenntnis übersandt. Er steht allerdings noch unter dem Vorbehalt, dass die EU-Kommission seine beihilferechtliche Unbedenklichkeit bestätigt. „Es ist vorgesehen, den Entwurf der Förderrichtlinie noch im September 2019 dem Bundesverkehrsministerium zur Abstimmung mit der EU-Kommission zu übermitteln“, so Althusmann. In dem Entwurf seien die Vorschläge und Kritikpunkte des GVN berücksichtigt worden, so der Minister. Er bot dem GVN ausdrücklich einen kurzfristigen Austausch zum Entwurf an.

In seinem Schreiben ging Althusmann auch auf die Forderung des Verbandes ein, den Tarifvertrag zwischen GVN und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) für repräsentativ zu erklären. Das Verfahren zur Feststellung der Repräsentativität des Tarifvertrages sei bereits eingeleitet worden, so Althusmann. Nach den Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes stehe als nächster Verfahrensschritt die Anhörung des paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzten Beirats an.

Auch zu einem weiteren Diskussionspunkt zwischen GVN und Landesregierung bot Althusmann das Gespräch an. Dabei geht es um unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen der kommunalen Ebene, der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) und dem Wirtschaftsministerium auf der einen und dem GVN auf der anderen Seite. Insbesondere geht es um die Frage, ob die Unternehmen einen Rechtsanspruch auf den Erlass Allgemeiner Vorschriften zum Tarifausgleich, z.B. von Schüler- und Azubi-Tickets, haben oder den Kommunen ein Wahlrecht über die Form der Ausgleichsgewährung zusteht, wie dies bislang auch die niedersächsischen Verwaltungsgerichte gesehen haben. Hierzu findet am 10. Oktober 2019 ein Termin vor dem Bundesverwaltungsgericht zu einem Musterverfahren aus Nordrhein-Westfalen statt. „Gerne biete ich an, dass sich das Niedersächsische Wirtschaftsministerium und die LNVG kurzfristig nach der mündlichen Verhandlung zu einem Austausch mit den Verbandsvertretern des GVN treffen, um über etwaige Schlussfolgerungen zu beraten“, sagte Althusmann den Verbandsvertretern zu.

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