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Kurt-Schumacher-Straße: Verbesserungen für Radverkehr

HILDESHEIM. Die Stadt Hildesheim möchte den Anteil des Radverkehrs steigern und den Straßenraum für die Radfahrenden sicherer und attraktiver gestalten. Im Zuge von Deckschichtsanierungen wurden aktuell in der Kurt-Schumacher-Straße im Abschnitt von der Kreuzung Schlesierstraße bis zur Konrad-Adenauer-Straße Schutzstreifen und Piktogramme für Radfahrende markiert, die Erlaubnis zum Befahren des Gehweges wird aufgehoben. Dafür werden die Zusatzschilder mit der Aufschrift „Radfahrer frei“ entfernt. Das Fahrradfahren auf den Gehwegen ist dann nicht mehr zulässig, außer für Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr.

An der Kurt-Schumacher-Straße wurden zahlreiche Verbesserungen für den Radverkehr – zum Beispiel die Markierung von Schutzstreifen und Piktogrammen – vorgenommen.

Die Schutzstreifen dürfen nur im Ausnahmefall überfahren werden und zwar dann, wenn der Begegnungsverkehr zweier Fahrzeuge innerhalb der Fahrspur nicht möglich ist. Radfahrende dürfen nur in einem Abstand von mindestens 1,5 Meter überholt werden. Wenn das nicht möglich ist, besteht Überholverbot. An der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Wunramstraße/Adolf-Kolping-Straße wurde der separate Linkabbiegestreifen entfernt, um zusätzlichen Raum für den Radfahrenden zu generieren. Diese Entscheidung basiert auf einer Verkehrszählung und einem Gutachten mit dem Ergebnis, dass die Wartezeit für den Autofahrenden an der Kreuzung weiterhin akzeptabel
bleibt.

Der Kraftfahrzeugverkehr sollte den Schutzbereich vor den Ampeln für den Radverkehr freihalten. An neuralgischen Punkten wie Aufstellflächen vor Ampeln und dort, wo der Kraftfahrzeugverkehr die Schutzstreifen kreuzt, werden diese rot eingefärbt, um den Schutzbereich für Radfahrende besonders hervorzuheben.

Die Markierung wurde gemeinsam mit der zuständigen Arbeitsgruppe Radverkehr der Stadt Hildesheim, in der auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) vertreten sind, erarbeitet und abgestimmt.

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