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Antrag: Unterstützung der Schulen zur Qualifizierung des Ganztags

HILDESHEIM. Auf Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben sie einen Änderungsantrag zur Unterstützung der Schulen zur Qualifizierung des Ganztags (hier Verteilung von Zuschüssen aus dem Kita-Vertrag mit dem Landkreis Hildesheim) gestellt.

Sachverhalt
Die am 31.05.2019 unterschriebene „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung“ (Kita-Vertrag) sieht in § 6 Abs. 8 Folgendes vor:

„Für die Durchführung der Betreuung von Kindern der Altersgruppe vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr außerhalb von Kindertages-einrichtungen im Sinne des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) erhält die Gemeinde einen pauschalen Zuschussbetrag von 63,00 € je Kind und Jahr, bezogen auf den Stand zum 31.05. eines jeden Jahres. Es erfolgt eine jährliche Dynamisierung des Betrages je Kind in Höhe von 2,5 % des Vorjahreswertes, beginnend mit dem Kindergartenjahr 2019/2020.“

Mit der Vorlage 16/306 wurde vom Rat der Stadt Hildesheim am 19.12.2016 der Auflösung des Hortes an der Grundschule Moritzberg zum 31.07.2017 zugestimmt und der Übernahme der Ganztagsbetreuung durch die Grundschule Moritzberg mit einem Kooperationspartner ab dem 01.08.2017 zugestimmt. Der Vorlage nach erfolge die finanzielle Unterstützung der Grundschule Moritzberg über den Fachbereich Familie, Bildung und Sport.

Zum damaligen Zeitpunkt war eine finanzielle Förderung der Ganztagsbetreuung von Kindern zwischen sechs und 14 Jahren durch den Landkreis Hildesheim im Rahmen des Kita-Vertrages nicht abzusehen, sondern allein aus Mitteln des Haushaltes der Stadt Hildesheim gesichert.

Der Zuschussbetrag des Landkreises Hildesheim ist daher für alle Hildesheimer Schulen mit bestehendem Ganztagsangebot zu verwenden.

Beschlussvorschlag
Von dem Zuschuss gemäß § 6 Absatz 8 des Kita-Vertrages mit dem Landkreis Hildesheim sollen für das Jahr 2019 auf die städtischen Ganztagsgrundschulen 150.000,00 € verteilt werden, um das Ganztagsangebot der Schulen qualitativ und quantitativ zu ver¬bessern.

Ab dem Jahr 2020 ist der gesamte Zuschussbetrag gemäß § 6 Absatz 8 des Kita-Vertrages mit dem Landkreis Hildesheim auf die städtischen Ganztagsgrundschulen gem. des vorgeschlagenen Verteilungsmodells zu verteilen.

PR

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