Zum Inhalt springen

Klarstellung zum Richtungsentscheid der Kammerversammlung

NIEDERSACHSEN. In ihrer gestrigen Sitzung hat die Kammerversammlung sich in einem Richtungsentscheid einstimmig für eine finanzielle Unterstützung durch das Land Niedersachsen ausgesprochen und ist damit dem Vorschlag des Vorstands gefolgt:

  • Die nachträgliche und vorläufige Beitragsfreiheit für die Mitglieder der Pflegekammer ermöglichen
  • Hierfür eine Rechtsgrundlage durch eine Änderung der Beitragsordnung schaffen
  • Der Beschlussentwurf sieht die Schaffung der Voraussetzungen einer Beitragsfreiheit für die Beitragsjahre 2018, 2019 und 2020 vor. Die Kammerversammlung muss demnach auf Grundlage des § 8 Absatz 1 Satz 1 PflegeKG: „Die Kammer erhebt zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben (§ 9) aufgrund einer Beitragsordnung Beiträge von den Kammermitgliedern, soweit sonstige Einnahmen nicht zur Verfügung stehen.“ jährlich neu über die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen entscheiden
  • Die jährliche Entscheidung ist auch auf Grundlage der Haushaltsgesetze des Landes notwendig.

Die Kammerversammlung bleibt indes gespalten: 13 Mitglieder der Kammerversammlung sprachen Präsidentin Sandra Mehmecke das Vertrauen aus, 14 stimmten gegen sie.

Pressestatement des Vorstands der Pflegekammer Niedersachsen:

„Die gestrige Abstimmung zur Zukunft der Pflegekammer Niedersachsen ist gut ausgegangen: Die Kammerversammlung hat einstimmig beschlossen, die nachträgliche Anschubfinanzierung des Landes anzunehmen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die bisher gezahlten Mitgliedsbeiträge zu erstatten. Jährlich muss die Kammerversammlung auch auf Grundlage der Haushaltsgesetze des Landes neu entscheiden, ob und wie Mitgliedsbeiträge erhoben werden (beispielsweise für den Fall, dass keine Landesmittel mehr fließen).

Die Diskussion zeigte aber, wie zerrissen die Kammerversammlungsmitglieder in der Frage sind. Auch das Angebot der Präsidentin, ein Misstrauensvotum gegen sie anzustrengen und eine andere Person in das Präsidentenamt zu wählen, hat die Spaltung der Kammerversammlung deutlich gemacht: die Hälfte spricht sich für eine andere Präsidentin oder einen anderen Präsidenten aus und die andere Hälfte für Frau Mehmecke (14:13 bei insgesamt 31 Kammerversammlungsmitgliedern).

Befördert wurde die Uneinigkeit auch von dem, kurz vor der Sitzung der Kammerversammlung gemachten Angebot seitens des Beraters des Vorstands an die Kammerversammlungsmitglieder, die Geschäftsführung zu übernehmen unter der Bedingung, die Präsidentin abzuwählen. Herr Gabriel war seit rund drei Wochen als Berater für das Interimsmanagement der Geschäftsstelle der Pflegekammer auf Honorarbasis tätig. Seine Aufgabe lag in der Unterstützung des Vorstands bei der Aufstellung einer professionellen Geschäftsstelle (Organisations-/ Personalentwicklung). Seinen Beraterauftrag hat er offenbar anders interpretiert.

Jetzt ist zu reflektieren, wie die Kammerversammlung mit dieser Spaltung – im Sinne der Mitglieder der Pflegekammer – umgeht.“

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.