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36-Jähriger gibt sich als Corona-Infizierter aus – Polizeipräsident appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger

GÖTTINGEN. Am vergangenen Montagnachmittag kam es in der Dransfelder Straße in Göttingen zu einem polizeilichen Einsatz, der in einem Widerstand gegen Polizeibeamte und einer Ingewahrsamnahme endete.

Ein 36-jähriger Mann belästigte mehrere Fahrgäste in einem Regionalbus und äußerte, dass er an dem Covid 19-Virus erkrankt sei.

Da der Randalierer den Bus nicht verlassen wollte, legten die eingesetzten Kräfte der Polizei ihre Infektionsschutzausstattung an und konnten zunächst den Busfahrer sowie die Fahrgäste evakuieren.

Der Mann konnte anschließend durch die Polizeibeamten aus dem Bus geholt und zur Dienststelle verbracht werden. Hierbei wehrte sich der Beschuldigte gegen die polizeilichen Maßnahmen und trat nach den Beamten. Ein Beamter wurde leicht verletzt. In der Dienststelle gab der Beschuldigte an, doch nicht an dem Covid 19-Virus erkrankt zu sein.

Das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Göttingen veranlasste einen Test zur Überprüfung einer etwaigen Infektion. Das Ergebnis des Corona-Tests verlief letztendlich negativ.

Wegen dieses provozierten Einsatzes ist der Verursacher nunmehr Beschuldigter in einem Strafverfahren u.a. wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, die Strafandrohung liegt hier bei bis zu fünf Jahren.

Dazu kommt eine Kostenrechnung der Polizeidirektion Göttingen in Höhe von etwa 415 Euro auf ihn zu. Mit ein wenig Vernunft, Nachdenken und Verständnis für die Situation hätte er das alles vermeiden können.

Da es im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Göttingen in der nahen Vergangenheit schon häufiger zu derart gelagerten Einsätzen kam, in denen Personen fälschlicherweise behaupteten an dem Covid 19-Virus erkrankt zu sein, appelliert der Polizeiprädient Uwe Lührig an die Vernunft aller Bürgerinnen und Bürger: „Es ist alles andere als lustig, sich in der gegenwärtigen Zeit als vermeintlich Infizierter des Corona-Virus auszugeben, nur um andere damit in Angst und Schrecken zu versetzen. Dieses Fehlverhalten wird von der Polizei auf keinen Fall toleriert und mit aller Vehemenz bekämpft. Wie im aufgezeigten Sachverhalt müssen die Beschuldigten neben strafrechtlichen Folgen auch mit einer Kostenrechnung der Polizei für die Ingewahrsamnahme und die benutzte Schutzaustattung rechnen.“

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