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Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Orte

Landkreis HILDESHEIM. Der Landkreis Hildesheim hat jetzt auf fachaufsichtliche Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die erste Allgemeinverfügung zum Verbot des Betretens öffentlicher Plätze erlassen und heute im Amtsblatt veröffentlicht.

Im Gebiet der Stadt Bockenem wird das Betreten der öffentlichen Parkfläche an der B 243 beim Restaurant Am Weinberg verboten. Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich.

Begründung des Landes: Die Osterfeiertage stellen eine der Hauptreisezeiten im Jahr dar. Es ist mit vermehrtem Tagestourismus zu rechnen. Vor diesem Hintergrund sollen insbesondere touristische Aus-flüge oder Reisen zu privaten Zwecken zu den sog. besonderen Hotspots verhindert werden. Deshalb sind die Städte und Gemeinden aufgefordert, dem Gesundheitsamt mitzuteilen, ob und für welche ortsüblichen touristischen Anlaufstellen auf öffentlichen Plätzen Betretungsverbote zur notwendigen Kontaktreduzierung zwischen den Menschen erlassen werden müssen. Das Ziel einer Entschleunigung und Unterbrechung der Infektionsketten lässt sich nur mit weiteren Maßnahmen zur Einschränkung sozialer Kontakte und damit zur Unterbrechung der Infektionsketten erreichen.

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