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Häusliche Quarantäne für (fast) alle, die aus dem Ausland einreisen

Landkreis HILDESHEIM. Seit Freitag, 10. April gilt für alle, die aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen, die Pflicht zu einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Und das unabhängig davon, ab sie auf dem Land-, See- oder Luftweg eingereist sind. Die Einreisenden sind verpflichtet, sich unverzüglich und auf direktem Weg zu ihrer Wohnung bzw. der während des Aufenthalts geplanten Unterkunft zu begeben und diese für 14 Tage nicht zu verlassen. Es ist ihnen nicht erlaubt dort Besuch von Dritten zu empfangen, die nicht mit ihnen in dieser Wohnung leben. Sie müssen sich stattdessen unverzüglich bei dem für den Aufenthaltsort zuständigem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt Hildesheim ist unter der Email gesundheit@landkreishildesheim.de oder telefonisch unter 05121 – 309 7541 zu erreichen.

Für die Zeit der Absonderung unterliegen sie dann der Beobachtung dieses Gesundheitsamtes. Für diese Regelung gibt es nur wenige Ausnahmen für Personen, die keine Krankheitssymptome haben und z.B.

  • sich nur maximal 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben,
  • aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen im Ausland waren (z.B. LKW-Fahrer oder Flugbegleiter / Piloten),
  • zu bestimmten Berufsgruppen gehören, z.B. im Gesundheitswesen, im Pflegebereich oder im Gesundheitsamt tätig sind, im Justiz- oder Maßregelvollzug oder bei der Polizei arbeiten, Dienstleistungen für Betreiber kritischer Infrastruktur erbringen oder
  • bei der Feuerwehr, dem Rettungsdienst sowie im Katastrophenschutz tätig sein.

Durchreisende müssen das Land Niedersachsen bis auf Weiteres auf unmittelbarem Weg verlassen. Die Verordnung des Landes Niedersachsen kann man hier vollständig nachlesen: https://www.landkreishildesheim.de/media/custom/2829_265_1.PDF?1586433893

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