Mittwoch, 14. Mai 2025

✔ unabhängig ✔ überparteilich ❤ kostenfrei

Sperrung öffentlicher Plätze verlängert

Landkreis HILDESHEIM. Der Landkreis Hildesheim hatte bereits auf Antrag der Kommunen mit Allgemeinverfügungen zum Betretungsverbot bestimmter öffentlicher Plätze erlassen. Diese Allgemeinverfügungen wurden jetzt zusammengefasst und verlängert; sie gelten nunmehr bis einschließlich 06. Mai 2020.

Für das gesamte Gebiet des Landkreises Hildesheim wurde folgendes angeordnet und heute im Amtsblatt veröffentlicht:

Das Betretungsverbot gilt für folgende öffentliche Plätze:

Im Gebiet der Gemeinde Diekholzen:

  • Kleiner Parkplatz an der L 485 / Alfelder Straße
  • Großer Parkplatz „Sundern / Zufahrt Sportgelände“ an der L 485
  • Einfahrtkegel zum Waldweg an der L 485

Im Gebiet der Gemeinde Sibbesse:

  • Parkplatz oberhalb der Ortschaft Wrisbergholzen

Im Gebiet der Stadt Bockenem:

  • Öffentliche Parkflächen an der B 243 beim Restaurant „Am Weinberg“

In der Allgemeinverfügung, die auch auf der Website der Kreisverwaltung veröffentlich ist, sind die betreffenden Plätze auch auf einer Karte dargestellt.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.