Landkreis HILDESHEIM. Der Landkreis Hildesheim hatte bereits auf Antrag der Kommunen mit Allgemeinverfügungen zum Betretungsverbot bestimmter öffentlicher Plätze erlassen; zuletzt mit Allgemeinverfügung vom 20.04.2020. Jetzt sind noch weitere öffentliche Plätze hinzugekommen (rot markiert)
Die Sperrungen gelten zunächst bis einschließlich 06. Mai 2020; eine Verlängerung ist wahrscheinlich.
Für das gesamte Gebiet des Landkreises Hildesheim wurde somit folgendes angeordnet und bereits im Amtsblatt veröffentlicht.
Das Betretungsverbot gilt für folgende öffentliche Plätze:
Im Gebiet der Gemeinde Diekholzen:
- Kleiner Parkplatz an der L 485 / Alfelder Straße
- Großer Parkplatz „Sundern / Zufahrt Sportgelände“ an der L 485
- Einfahrtkegel zum Waldweg an der L 485
Im Gebiet der Gemeinde Sibbesse:
Parkplatz oberhalb der Ortschaft Wrisbergholzen
- Zufahrt Rettungsplatz
- „Show“-Kurve
- Bereich der alten Gaststätte „Roter Berg“
Im Gebiet der Stadt Bockenem:
- Öffentliche Parkflächen an der B 243 beim Restaurant „Am Weinberg“
In der Allgemeinverfügung, die auch auf der Website der Kreisverwaltung veröffentlich ist, sind die betreffenden Plätze auch auf einer Karte dargestellt.
https://www.landkreishildesheim.de/media/custom/2829_286_1.PDF?1587992304
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