Zum Inhalt springen

Wissenswertes zum Kurzarbeitergeld – Erst mit dem Antrag wird das Geld erstattet

HILDESHEIM. Seit Anfang März haben im Bereich der Agentur für Hildesheim rund 2.800 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Viele dieser Betriebe nutzen das Instrument zum ersten Mal. Das führt zu Fragen und Unklarheiten, wie die Arbeitsagentur in vielen telefonischen Beratungsgesprächen feststellt. Die Themen reichen dabei vom Anzeigeverfahren bis zur Überweisung von Kurzarbeitergeld. Michael Lang, Teamleiter in der Agentur für Arbeit Hildesheim und derzeit zusätzlich zuständig für das örtliche Sonderteam „Kurzarbeitergeld“ gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Voraussetzungen, Verfahren und Abrechnung von Kurzarbeit.

Wie läuft der Anzeige- und Auszahlungsprozess von Kurzarbeitergeld?

Das Instrument ist auf einen flexiblen Einsatz im Betrieb ausgelegt. Deshalb gibt es beim Kurzarbeitergeld zwei Stufen: Anzeige und Antrag auf Kurzarbeitergeld. Zunächst müssen Arbeitgeber die Kurzarbeit anzeigen. Liegen die Fördervoraussetzungen vor, übersendet die Agentur für Arbeit einen Bewilligungsbescheid.
Am Ende des Monats überweist der Betrieb das Kurzarbeitergeld mit dem übrigen Monatslohn an seine Beschäftigten; er tritt also in Vorleistung. Erst danach reicht der Arbeitgeber die Abrechnung bei der Agentur für Arbeit ein. Die Agentur prüft die Abrechnungen und erstattet das Kurzarbeitergeld für den abgeschlossenen und abgerechneten Monat.

Warum wird nachträglich abgerechnet?

Das ist gesetzlich geregelt und soll die Flexibilität erhöhen. Verbessert sich beispielsweise die Auftragslage, wird einfach weniger kurzgearbeitet oder mit weniger Beschäftigten. Umgekehrt kann bei schlechteren Bedingungen die Kurzarbeit ausgeweitet und auch auf mehr Beschäftigte erweitert werden. Das kann der Betrieb flexibel entscheiden – dafür muss dann nicht jedes Mal neu Kurzarbeit angemeldet werden. Nachträglich abrechnen kann ein Betrieb bis zu 3 Monate

Wie lange brauchen Arbeitsagenturen, um Anträge zu bearbeiten und das Kurzarbeitergeld zu überweisen?

Um die massiv gestiegenen Anzeigen und Anträgen auf Kurzarbeitergeld schnell zu bearbeiten, hat die BA das Personal bundesweit bereits vervierzehnfacht. Mittlerweile bearbeiten über 8.500 Beschäftigte das Kurzarbeitergeld. Die Abrechnungen werden im Regelfall innerhalb von zwei Wochen bearbeitet und ausgezahlt. Derzeit geht es, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, schneller. Die BA unternimmt alles dafür, die vielen und noch erwarteten Abrechnungen weiterhin zeitnah abzuarbeiten.

Wie erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld?

Der Arbeitgeber zahlt wie üblich den Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit. Für die Ausfallstunden geht der Arbeitgeber in Vorleistung und zahlt das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Monatslohn aus. Beschäftigte müssen keinen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen.

Wer bekommt Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld können nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beziehen. Für geringfügig Beschäftigte besteht kein Anspruch, da der Arbeitgeber keine Sozialbeiträge zur Arbeitslosenversicherung abführt. Allerdings zählen geringfügig Beschäftigte (so genannte Minijobber) bei den Fördervoraussetzungen mit. So muss für mehr als zehn Prozent der Belegschaft ein Arbeitsausfall von je mindestens zehn Prozent vorliegen. In bestimmten Ausnahmefällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Kurzarbeitergeld kann für maximal zwölf Monate bezogen werden. Seit kurzem können Betriebe bis zu 21 Monate Kurzarbeitergeld beziehen, sofern der Anspruch bereits im letzten Jahr entstanden ist. Betriebe, bei denen die bisherige 12-monatige Bezugsdauer in der Zeit von Januar bis März 2020 bereits ausgelaufen ist, werden von der Verlängerung ebenfalls erfasst. Die Betriebe müssen Kurzarbeit vor der Inanspruchnahme erneut formlos bei der Arbeitsagentur anzeigen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de/corona-kurzarbeit

PR
Foto: Agentur für Arbeit Hildesheim

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.