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Corona: dies sind die neuen Regeln für Familienfeiern ab Montag

Landkreis HILDESHEIM. Ab Montag, 25. Mai gilt in Niedersachsen die neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Darin sind viele Lockerungen enthalten. Grundsätzlich bleibt es aber bei den wesentlichen Hygiene- und Abstandsregeln. Auch die „Zwei-Haushaltsregel“ für den öffentlichen Raum bleibt weiterhin bestehen. Das bedeutet, es dürfen sich immer nur Personen aus maximal zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen und zum Beispiel gemeinsam in einem Restaurant essen gehen. Aber auch in der eigenen Wohnung gilt weiter das Prinzip der Kontaktminimierung: der Kreis der Menschen, die sich zuhause treffen, soll zum Schutz aller Beteiligten möglichst klein und idealerweise weitgehend gleichbleibend sein.

Während bisher nur bei Hochzeiten und Beerdigungen eine größere Anzahl von Menschen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zusammen kommen durfte, wurde dies auf weitere Anlässe ausgeweitet. Zukünftig dürfen auch bei standesamtliche Trauungen, Taufen, Erstkommunion, Firmung, Konfirmation, humanistische Jugendweihe, Bat Mizwa, Bar Mizwa u.ä. bis zu 20 Personen zusammenkommen und gemeinsam feiern. Dies ist ausdrücklich ab Montag auch in Restaurants an einem großen Tisch möglich.

Die Aufzählung der Anlässe ist abschließend und gilt daher nicht für Verlobungsfeiern und Silberne oder Goldene Hochzeiten. Auch Geburtstagspartys oder Abibälle bleiben wie alle anderen öffentlichen Veranstaltungen bis auf weiteres verboten.

PR

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