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Entschädigungsleistungen nach häuslicher Quarantäne

Landkreis HILDESHEIM. Arbeitnehmer und Selbstständige bzw. Freiberufler können eine Entschädigung für Verdienstausfälle beantragen, wenn sie aufgrund einer vom Gesundheitsamt angeordneten häuslichen Quarantäne nicht arbeiten konnten. Auch erwerbstätige Eltern von Kindern unter 12 Jahren können einen solchen Anspruch geltend machen, wenn sie während der angeordneten (teilweisen) Schließung von Kitas und Schulen ihre Kinder selbst betreuen mussten, weil keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit gegeben war. Grundlage für diese Entschädigungen ist § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Für gesetzliche Maßnahmen wie Schließung von Geschäften und Gaststätten oder die Absage von Veranstaltungen kann hingegen keine Entschädigung für Verdienstausfall beim Gesundheitsamt geltend gemacht werden.

Anträge auf Entschädigung müssen schriftlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Quarantäne bei dem Gesundheitsamt gestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Arbeitsstelle befindet. Bisher wurden im Landkreis Hildesheim 314 Anträge auf Entschädigungsleistungen für Verdienstausfall gestellt: 284 Anträge wegen Anordnung häuslicher Quarantäne und 30 wegen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Abschließend bearbeitet werden konnten erst 201 Anträge. Bei den anderen Anträgen sind noch nicht alle erforderlichen Unterlagen von den Antragstellern eingereicht worden.

Rund zwei Drittel der beantragten Entschädigungsleistungen mussten wegen fehlender Voraussetzungen abgelehnt werden. Nur über 65 Anträge konnte daher bislang positiv entschieden werden: darunter 63 Anträge wegen Verdienstausfall in Folge einer angeordneten häuslichen Quarantäne. Insgesamt wurden durch den Landkreis Hildesheim bisher Entschädigungsleistungen in Höhe von rund 102.000 EUR ausgezahlt.

Alle, die einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen haben könnten, wenden sich bitte per E-Mail an Gesundheit@landkreishildesheim.de oder per Post an Landkreis Hildesheim, Amt 409 – Gesundheitsamt, Ludolfingerstr. 2, 31137 Hildesheim. Ihnen werden dann umgehend das Merkblatt, ein entsprechender Antrag sowie die Hinweise zum Datenschutz übersandt.

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