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Kommunale Förderprogramme sollen auf die vom Bund gewährte Förderung nicht angerechnet werden

SARSTEDT. Das Wirtschaftsministerium hat unter Hinweis auf die Landesprogramme Corona-Soforthilfen, die im Zeitraum vom 1.4. bis 31.5. beantragt werden konnten, grünes Licht gegeben für den Corona-Hilfsfonds der Stadt Sarstedt. Wörtlich heißt es: „Eine Verrechnung der durch den Hilfsfonds der Stadt Sarstedt gewährten Unterstützungsleistung droht in Bezug auf die oben genannten Programme (Soforthilfe und Überbrückungshilfe) nicht.“ Ferner hat das Ministerium hinsichtlich der nun aktuellen Bundesprogramme klargestellt: „Auch die Kombination mit der nun zur Verfügung stehenden Überbrückungshilfe ist unproblematisch. Kommunale Förderprogramme sollen auf die vom Bund gewährte Förderung nicht angerechnet werden.“

Das Ministerium hat mit diesen Hinweisen auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sarstedt reagiert. Friedhelm Prior, der das Hilfsprogramm der Stadt entwickelt hat, freut sich über die „gute Nachricht für kleine Betriebe“. Der Stadtrat hatte den Hilfsfonds in Höhe von 500.000 bereits 28.04.2020 auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen. Die gewünschte Umsetzung des Fonds erfolgte aber aufgrund rechtlicher Bedenken der Hauptverwaltungsbeamtin bisher nicht. Aus dem Fonds können Antragsteller aus Sarstedt einmalig bis zu 20.000 Euro erhalten. Dabei handelt es sich, so Prior, nicht um einen Kredit, sondern um einen Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist.

mr

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