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Kundenparkplatz von Straßenverkehrsamt und Gesundheitsamt von 8. bis 12. Oktober nicht befahrbar

HILDESHEIM. Aufgrund kurzfristig erforderlicher Erdarbeiten ist der Kundenparkplatz des Straßenverkehrsamts und des Gesundheitsamts von Donnerstag, 8.10., bis einschließlich Montag, 12.10., nicht befahrbar. Der Landkreis rät daher – sofern es möglich ist – den Besuch der Ämter auf einen anderen Tag zu verlegen oder aber nicht zwingend mit dem Pkw zu kommen, da die öffentlichen Parkplätze in der Heinrichstraße und Ludolfingerstraße begrenzt sind.

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