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Corona: Landkreis Hildesheim überschreitet 7-Tage-Inzidenz von 50

Landkreis HILDESHEIM. Der Landkreis Hildesheim hat heute um 9:00 Uhr die kritische Marke von 50 Neuinfektionen in sieben Tagen, bezogen auf 100.000 Einwohner, deutlich überschritten. Aktuell liegt die Inzidenz der laborbestätigten Neufälle im Landkreis Hildesheim damit offiziell bei 60,5.

Das Land Niedersachsen hat am Donnerstagabend eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die ab heute gilt. Hierin ist als automatische Folge für das Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 folgendes geregelt. Ab sofort gelten deshalb im gesamten Landkreis Hildesheim (inclusive Stadt Hildesheim) folgende Regeln:

  • • jede Person muss auch in der Öffentlichkeit an Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Der Landkreis Hildesheim wird hierzu noch heute eine Allgemeinverfügung mit den betreffenden Örtlichkeiten veröffentlichen.
  • Private Feiern oder Treffen dürfen nur noch mit Personen aus maximal zwei Haushalten, höchstens aber insgesamt mit maximal zehn Personen (inclusive Angehörige) stattfinden. Dies gilt für Feiern und Treffen in der eigenen Wohnung und auch in Gaststätten oder anderen angemieteten Räumen.
  • Veranstaltungen mit sitzendem Publikum dürfen nur noch mit maximal 100 Personen stattfinden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn der Veranstalter über ein vor der Veranstaltung mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmtes Hygienekonzept verfügt.
  • Bereits genehmigte Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen, an denen das Publikum mindestens zeitweise stehend teilnimmt, können in Bezug auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens durch das Gesundheitsamt widerrufen werden.
  • Für Gastronomiebetriebe gilt eine Sperrzeit von 23.00 Uhr bis um 6.00 Uhr. Unabhängig von der Sperrfrist ist es den Gastronomiebetrieben untersagt, alkoholische Getränke im Außer-Haus-Verkauf abzugeben

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