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Corona: Gesundheitsamt untersagt Light-Night-Shopping

HILDESHEIM. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz der laborbestätigten Neufälle im Landkreis Hildesheim bei 121,1. Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens hat der Landkreis Hildesheim jetzt die Zulassung der Veranstaltung untersagt. Die Veranstalter wurden hierüber bereits informiert. Folglich darf das Light-Night-Shopping – unabhängig von weiteren Einschränkungen, die das Land Niedersachsen und die anderen Bundesländer aktuell mit der Bundeskanzlerin offenbar vorbereiten – am Freitag, 30.10.2020 nicht stattfinden.

Die Entscheidung beruht auf § 8 Abs. 1 Satz 3 der aktuellen Corona-Verordnung. Veranstaltungen mit mindestens zeitweise stehendem Publikum wie zum Beispiel Spezialmärkte, Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen sieht die Zulassung durch das Gesundheitsamt auf Grundlage eines Hygienekonzeptes vor. Diese Zulassung muss verpflichtend mit dem Vorbehalt des Widerrufs in Bezug auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens versehen werden.

Eine solche Zulassung wurde bisher nicht erteilt und wäre aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis Hildesheim (7-Tage-Inzidenz aktuell 121,1) zu widerrufen.

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