Landkreis HILDESHEIM. Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht ab Montag, 02.11. für Freizeitangebote diese Änderungen vor:
Grundsätzlich müssen alle Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Galerien, Bibliotheken, Büchereien und ähnliche Einrichtungen schließen; das gilt ebenso für Freizeitparks, Zoos, Seilbahnen, andere Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Indoor-Spielplätze, Kletterhallen und Kletterparks und ähnliches. Auch touristische Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten sind wieder verboten.
Ausschließlich Bibliotheken und Büchereien der Hochschulen sowie Kinderspielplätze im Freien können weiter genutzt werden.
PR
Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.