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Corona: Diese Regeln gelten ab Montag für Freizeitangebote

Landkreis HILDESHEIM. Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht ab Montag, 02.11. für Freizeitangebote diese Änderungen vor:

Grundsätzlich müssen alle Kinos, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Galerien, Bibliotheken, Büchereien und ähnliche Einrichtungen schließen; das gilt ebenso für Freizeitparks, Zoos, Seilbahnen, andere Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Indoor-Spielplätze, Kletterhallen und Kletterparks und ähnliches. Auch touristische Bus-, Schiffs- und Kutschfahrten sind wieder verboten.

Ausschließlich Bibliotheken und Büchereien der Hochschulen sowie Kinderspielplätze im Freien können weiter genutzt werden.

PR

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