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Corona: Grundsätze der neuen Corona-Verordnung ab Montag

Landkreis HILDESHEIM. Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen sieht ab Montag, 02.11. einige gravierende Einschränkungen vor. Die wichtigsten vier Grundsätze der neuen Corona-Verordnung sind in § 1 geregelt:

  1. jede Person hat Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. Außerdem muss soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person eingehalten werden.
  3. Wenn ein solcher Abstand nicht eingehalten werden kann, muss immer eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  4. Jede Person soll private Reisen einschließlich Tagesausflüge sowie private Besuche vermeiden.
    Diese Regeln gelten ab Montag (in Stichworten):
  • private Treffen sind nur noch mit bis zu zehn Menschen aus zwei Haushalten möglich.
  • Schließung von Gastronomiebetrieben, nur noch Abhol- und Bringdienste erlaubt
  • Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Freizeitparks, Tierparks, Spielhallen zu
  • Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Kosmetik- und Tattoostudios, Massagepraxen zu – nur Friseure bleiben offen
  • Freizeitsport nur noch zu zweit / zwei Haushalte
  • Profisport nur ohne Zuschauer
  • Keine Veranstaltungen zu Unterhaltungszwecken; für andere Veranstaltungen gelten strenge Regeln
  • Religiöse Zusammenkünfte einschließlich Trauungen, Beerdigungen nur mit Hygienekonzept
  • Keine touristische Übernachtungen
  • keine touristische Bus-, Schiffs- oder Kutschfahrten.
  • In Geschäften nur noch begrenzte Kundenzahl
  • Schulen und Kitas laufen weiter mit neue Regeln

Details zu den einzelnen Regelungen folgen, sobald das Land seine FAQ aktualisiert hat. Leider haben wir auch noch einige offene Fragen.

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