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Fast 5300 Corona-Kontrollen im November – Polizeipräsident warnt vor Gebrauch gefälschter Atteste

GÖTTINGEN. Fast 5300 Kontrollen und 1259 eingeleitete Verfahren – das ist die Bilanz der Corona-Kontrollen im November für den Bereich der Polizeidirektion Göttingen. Vor dem Hintergrund des neuerlichen bundesweiten Lockdowns appelliert Polizeipräsident Uwe Lührig an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch künftig an die angeordneten Maßnahmen zu halten, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Auch im November nahmen die Dienststellen der Polizeidirektion Göttingen zwischen Hann. Münden im Süden und Hoya im Norden sowie zwischen Walkenried im Osten und Uchte im Westen regelmäßige Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regelungen vor. Ein Teil davon fand zusammen mit den Gesundheits- bzw. Ordnungsämtern statt.

Im Rahmen der Kontrollen wurden mehr als 6000 Maßnahmen getroffen. Dabei wurden die Bürgerinnen und Bürger hauptsächlich auf die Pflicht zum Tragen bzw. das korrekte Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sowie auf Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen hingewiesen, Identitätsfeststellungen vorgenommen und Platzverweise ausgesprochen. Insgesamt 1259 Verfahren nach dem Infektionsschutzgesetz sowie sieben Strafverfahren wurden durch die Polizei eingeleitet, weitere 97 Verfahren durch Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheits- bzw. Ordnungsämter im Rahmen von gemeinsamen Kontrollen.

Angesichts massiv steigender Infektionszahlen und des daraus resultierenden zweiten großen bundesweiten Lockdowns, der am Mittwoch begann, sowie mit Blick auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel appelliert Uwe Lührig, Präsident der Polizeidirektion Göttingen an die Bürgerinnen und Bürger: „Halten Sie sich an die angeordneten Maßnahmen. Nur so können wir die Ausbreitung des Virus verlangsamen und das Infektionsgeschehen eindämmen.“ Der Großteil der Bevölkerung halte sich zwar an die Vorgaben, wie das Tragen einer Mund-Nasen-Maske, dennoch bittet Uwe Lührig weiterhin um Verständnis für die Maßnahmen der Polizei, die die Einhaltung der Corona-Regeln auch künftig kontrollieren und dort ahnden wird, wo es erforderlich ist.

Uwe Lührig weist zudem darauf hin, dass den kontrollierenden Beamtinnen und Beamten im Direktionsbereich zuletzt vereinzelt gefälschte ärztliche Atteste vorgelegt wurden, die von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entbinden sollen. Dazu der Polizeipräsident: „Der Gebrauch von gefälschten Attesten ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.“ Nicht nur der Nutzer bzw. die Nutzerin eines solchen Attests, sondern auch der Aussteller oder die Ausstellerin machen sich in diesem Fall strafbar.

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