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Corona: Besuche bei Ausländerbehörde und Bereich AsylbLG sind ebenfalls nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Landkreis HILDESHEIM. Seit Anfang November sind aufgrund der Corona-Pandemie persönliche Besuche der Kreisverwaltung inklusive ihrer Neben- und Außenstellen sowie den Jugendhilfestationen in Elze und Sarstedt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis daraufhin, dass dies natürlich auch für die Ausländerbehörde und für den Bereich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gilt. Termine für den Bereich AsylbLG können unter den Mailadressen OE913Leistungssachbearbeitung@landkreishildesheim.de oder OE913Wohnraum@landkreishildesheim.de vereinbart werden. Die Ausländerbehörde ist zur Terminabsprache unter der Mailadresse OE913Ausl@landkreishildesheim.de zu erreichen.

Eine Terminvereinbarung bei allen anderen Ämtern ist grundsätzlich telefonisch oder per Email möglich. Hierfür werden der Grund des Terminwunsches und die Kontaktdaten für Rückfragen benötigt. Ansprechpartner für einen Terminwunsch ist immer der zuständige Sachbearbeiter.

Ausnahmen gibt es in folgenden Ämtern, für die zentrale Anlaufstellen eingerichtet wurden:

Bauordnungsamt: bauordnungsamt@landkreishildesheim.de Tel. 05121 – 309 4552
Umweltamt: petra.basse@landkreishildesheim.de Tel. 05121 – 309 4111
Schulamt: 301schulamt@landkreishildesheim.de
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Tel. 05121 – 309 1111

Für Termine bei der Zulassungs- und der Führerscheinstelle werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, diese primär online zu reservieren. Die Online-Terminvereinbarung ist auf der Website des Landkreises (www.landkreishildesheim.de) über den Button Straßenverkehrsamt zu erreichen.

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