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BGH bestätigt zwei Urteile der Strafkammer 1

HILDESHEIM. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Strafverfahren der Strafkammer 1 des Landgerichts Hildesheim mit Beschlüssen vom 2. Dezember 2020 die gegen die jeweils ergangenen Urteile gerichteten Revisionen von Verfahrensbeteiligten als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung der Entscheidungen durch den BGH hatte auf Grundlage der jeweiligen Begründungen keine Rechtsfehler zum Nachteil der Revisionsführer ergeben. Die beiden Urteile sind damit rechtskräftig.

Zunächst bestätigte der BGH eine Entscheidung vom der Strafkammer 1 vom 5. Juni 2020 (12 Ks 17 Js 34304/19 – Schlagwort: Treppenhaus) und verwarf damit die gegen das Urteil gerichteten Revisionen der beiden Angeklagten und des Nebenklägers. Die beiden Angeklagten im Alter von 43 und 41 Jahren waren jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Nach den Feststellungen der Kammer haben sie am 26.08.2019 in Lehrte gemeinschaftlich im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses einen Mann angegriffen und unter anderem mit Faustschlägen und Schlägen mit einem Staubsaugerrohr, einer Glasflasche und einer Holzstange attackiert. Bei der Tat handelte es sich um eine Rache für eine kurz zuvor ausgefochtene körperliche Auseinandersetzung sowie eine Abstrafung dafür, dass der Angegriffene eine Beziehung zu der früheren Freundin des 43-jährigen unterhielt. Der Geschädigte erlitt hierbei multiple Verletzungen am Körper. Die Angeklagten hatten sich teilweise geständig eingelassen. Die verhängten Freiheitsstrafen sind nun von Ihnen zu verbüßen.

Ebenfalls wurde die Revision eines Angeklagten gegen das Urteil der Kammer vom 30. Juni 2020 (12 Ks 17 Js 44/20 – Schlagwort: Zwillinge) verworfen, mit dem 24-jährige Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der erheblich alkoholisierte Angeklagte hat nach dem Inhalt der Urteilsgründe in der Silvesternacht am 01.01.2020 zwischen 0.50 Uhr und 1.10 Uhr in Elze im Zuge einer Auseinandersetzung seinen körperlich deutlich unterlegenen Zwillingsbruder zunächst gegen die Fensterscheibe des Geschäfts gestoßen, worauf dieser gegen einen Betonpfosten fiel und zu Boden ging. Anschließend führte der Angeklagte auf den Kopf seines am Boden liegenden Bruders einen stampfenden Tritt aus. Nachdem er dann wegen eines eingreifenden Zeugen zunächst weglief, kam der Angeklagte dann wieder und griff den hilfeleistenden Zeugen an, dem es gelang, den Angeklagten in den Schwitzkasten zu nehmen. Hierbei versetzte der Angeklagte diesem einen Faustschlag und bedrohte mit dem Tode, ehe er überwältigt wurde. Sein Bruder erlitt unter anderem eine Gehirnerschütterung. Der Angeklagte hatte sich in der Hauptverhandlung umfassend geständig eingelassen.

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