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Lies: „Teilgebiete für Atomendlager müssen konsequent weiter eingeengt werden – unter Beteiligung der Öffentlichkeit“

NIEDERSACHSEN. Im Auftrag des niedersächsischen Umweltministeriums hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in seiner Funktion als Geologischer Dienst eine erste Bewertung des im September 2020 von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vorgelegten „Zwischenberichts Teilgebiete“ für ein atomares Endlager vorgenommen. „Damit hat sich das Land Niedersachsen mit seiner geowissenschaftlichen Expertise kritisch aber auch konstruktiv in den Prozess des Standortauswahlverfahrens eingebracht“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Bis hierhin ist das Verfahren absolut in Ordnung. Auch den frühen Zeitpunkt mit den damit verbundenen großen Teilgebieten begrüße ich. Das schafft die notwendige Transparenz in einem frühen Stadium. Trotz der Corona-Pandemie muss es aber stringent weitergehen: Diese erste Bewertung des Zwischenberichts durch unser LBEG wird fortgeschrieben. Klar ist aber: Die jetzt anstehenden drei Fachkonferenzen können den öffentlichen Diskurs nicht abschließen. Vielmehr müssen wir immer wieder sogenannte Haltepunkte einführen, bei denen die weiteren Erkenntnisse aus dem Verfahren und die weiter reduzierten möglichen Teilgebiete öffentlich diskutiert und die Verfahren hinterfragt werden können.“

Zusammenfassend lässt sich aus Sicht des Geologischen Dienstes feststellen, dass die BGE mit dem Zwischenbericht eine umfängliche und in weiten Teilen ausführliche Dokumentation über die Ermittlung der Teilgebiete nach dem Standortauswahlgesetz (§13 StandAG) vorgelegt hat. „Das Vorgehen der BGE ist für uns als Land in Bezug auf die Ausschlusskriterien grundsätzlich nachvollziehbar“, so der Umweltminister. Allerdings würden auch fachliche Defizite gesehen. Dies insbesondere bei Mindestanforderungen an die Gebiete. Dem muss im Zuge der weiteren Arbeiten durch die BGE Rechnung getragen werden, so Lies: „Insbesondere für die Abwägungskriterien erscheint uns eine fachliche Fortentwicklung des Zwischenberichts für die Ermittlung der Standortregionen auf wissenschaftlicher Grundlage geboten. Hier fallen insbesondere Defizite bei der Verwendung von Referenzdatensätzen in Bezug auf alle Wirtgesteine auf.“

Insgesamt sei der Zwischenbericht Teilgebiete der BGE „plausibel und nachvollziehbar“, so der Umweltminister. „Die Frage, ob der Suchprozess wieder zurück auf Los und das ganze Prozedere neu gestartet werden muss, stellt sich daher nicht. Dennoch ist es jetzt wichtig, dass der Dialog zur weiteren Einengung der Teilgebiete auf die Standortregionen für die übertägige Erkundung unter Anwendung der Kriterien in einem wissenschaftsbasierten, transparenten, schrittweise nachvollziehbaren und dialogorientiertem Verfahren vorgenommen wird. Wir haben hier keine Zeit zu verlieren.“

Parallel wird auch nach Abschluss der Teilgebietskonferenzen ein erweiterter Prozess der Beteiligung der Öffentlichkeit fortgesetzt werden. In Niedersachsen wird diesem Anspruch mit einer weiteren Auflage des „Begleitforums Endlagersuche“ im Frühjahr Rechnung getragen. Die Stellungnahme selbst wird Ende Februar im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt und mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

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