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Urteil gegen früheren ASB-Mitarbeiter rechtskräftig

HILDESHEIM. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil der Strafkammer 11 des Landgerichts Hildesheim vom 28. November 2019 in dem sogenannten ASB-Verfahren bestätigt. Die Kammer hatte einen heute 38-jährigen Mann wegen Betruges in fünf Fällen, Beihilfe zur Untreue sowie Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der 6. Strafsenat des BGH hat nun die Revisionen des Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft durch Beschluss vom 28. Januar 2021 als unbegründet verworfen. Das angefochtene Urteil ist damit auch hinsichtlich des 38-jährigen rechtskräftig. Die in dem Verfahren hinsichtlich der beiden Mitangeklagten ergangenen Entscheidungen waren nicht angefochten worden.

Nach den Feststellungen der Kammer hatte der Angeklagte gemeinsam mit einem 48-jährigen Mitangeklagten, dem ehemaligen Geschäftsführer der ASB SD gGmbH, im Zusammenhang mit dem Betrieb von Asylbewerberunterkünften Rechnungen der Gesellschaft an die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen verfasst und die Zahlung auf eigene Konten veranlasst, unter anderem auch auf das Privatgirokonto seiner Ehefrau, die bereits am 28. Oktober 2019 der leichtfertigen Geldwäsche schuldig gesprochen und verwarnt wurde.

Die Kammer hat in dem Urteil die Einziehung der aus den Taten erlangten Beträge in Höhe von 6.849.306,39 Euro angeordnet, wovon auf den 38-jährigen eine Summe von ca. 1,5 Millionen Euro entfiel. Hier haftet er größtenteils als Gesamtschuldner zusammen mit dem ehemaligen Geschäftsführer, der in dem Verfahren wegen Untreue in fünf Fällen und wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.

Die geständige Einlassung des 38-jährigen hat die Kammer zu seinen Gunsten berücksichtigt, die Schadenshöhe und der Umfang der erlangten Beträge waren hingegen strafschärfend. Mit der Rechtskraft der Entscheidung hat der Angeklagte nunmehr die verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten zu verbüßen.

Das Verfahren ist Teil eines Gesamtkomplexes um den Vorwurf von strafrechtlichen Handlungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Asylbewerberunterkünften, in dem ursprünglich durch die Staatsanwaltschaft Hannover gegen sechs Personen Anklage erhoben worden war. Nach der Abtrennung und Aufteilung von Verfahrenskomplexen sind die genannten drei Personen im Jahr 2019 verurteilt worden und alle diesbezüglich ergangenen Entscheidungen nunmehr rechtskräftig.

Hinsichtlich der weiteren drei Angeklagten soll die Hauptverhandlung (sog. ASB II-Verfahren) ab April 2021 beginnen. Zur Verhandlung stehen dann jeweils mehrere Anklagevorwürfe gegen drei Männer im Alter von 37, 37 und 47 Jahren, unter anderem Untreue im besonders schweren Fall und Beihilfe zur Untreue im besonders schweren Fall.

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