Vereinfachter Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung verlängert
HILDESHEIM. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden im vergangenen Jahr Regelungen für einen vereinfachten Zugang zu Hartz IV und Leistungen der Grundsicherung eingeführt. Diese werden jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim informiert über die Sonderregelungen.
Der im vergangenen Jahr eingeführte vereinfachte Zugang zu Hartz IV und Grundsicherung wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. „Die Beantragung beziehungsweise der Bezug ist durch die Regelungen schneller und unbürokratischer möglich“, sagt Sabine Eck aus dem Beratungszentrum in Hildesheim. Sie gelten auch für die sogenannte ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, die unter anderem Menschen, deren Erwerbseinkommen oder Kurzarbeitergeld nicht ausreicht, sowie Selbstständige mit geringen Einkünften beziehen können.
Außerdem wird die Vermögensprüfung für sechs Monate ausgesetzt. Leistungsberechtigte müssen lediglich erklären, nicht über ein erhebliches Vermögen zu verfügen. „Die Grenze liegt bei 60.000 Euro und erhöht sich für jede weitere Person um 30.000 Euro“, weiß Eck. Ebenfalls für sechs Monate wird auch nicht geprüft, ob Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Diese vereinfachte Regelung greift auch bei Weiterbewilligungs-anträgen.
Bei Fragen zu den Sonderregelungen und rund um die Themen Hartz IV und Grundsicherung stehen die Beraterinnen und Berater des SoVD in Hildesheim zur Verfügung. Zu erreichen ist der Verband unter info.hildesheim@sovd-nds.de oder 05121-74790.
PR
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



