Dienstag, 13. Mai 2025

✔ unabhängig ✔ überparteilich ❤ kostenfrei

Härtere Besteuerung von Kryptowährungen könnte dem Standort Deutschland schaden

DEUTSCHLAND. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied bereits 2019, dass es sich bei Kryptowährungen um ein Wirtschaftsgut handelt und Spekulationsgewinne dementsprechend versteuert werden müssen. Diesem Urteil gegenüber äußerte, dass Finanzgericht Nürnberg 2020 jedoch Zweifel an, denn der Bitcoin sollte nicht mit sämtlichen anderen Kryptowährungen gleichgestellt werden.

Zu unterschiedlich sind die Merkmale und Grundlagen der verschiedenen Kryptowährungen. Mit dem Entwurf zur zukünftigen Handhabung und Besteuerung von Kryptowährungen stellte das Bundesfinanzministerium nun klar, dass es sich an die Seite des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg stellt.

Was erwartet die Community?

Wird der Bundesfinanzministerium-Entwurf durchgesetzt, muss die Krypto-Szene starke Rückschläge einstecken, denn jede Kryptowährung egal on Utility oder Payment Token wird somit als Wirtschaftsgut eingestuft und sofort steuerpflichtig.

Das heißt nicht nur Gewinne aus dem Crypto Trading werden mit Umsetzung steuerpflichtig und müssen dem Finanzamt angezeigt werden, auch Staking und Lending wird besteuert. Um dem Vorwurf einer Gesetzgebung aus dem Weg zu gehen, wurde im Entwurf natürlich kein Betrag oder eine Menge hinterlegt.

Das heißt Minder (Schürfer) dürfen zwar steuerfrei Kryptowährungen schürfen, solange es sich nicht um ein vermutlich professionelles Minding handelt, ab wann es sich jedoch um ein sogenannten „professionelles“ Schürfen handelt, wurde nicht festgelegt.

Die mögliche steuerliche Haltefrist

Des Weiteren wird im Entwurf bereits die 10 Jahres Haltefrist angegeben, das heißt, der Handel mit Kryptowährungen ist erst dann steuerfrei, wenn du gewonnenen und geschürften Token und Coins mindestens 10 Jahre im Besitz des Anlegers waren.

WICHTIG: Die steuerliche Haltefrist bei privaten Veräußerungsgeschäften wird bei Staking, Lending und bei Masternodes voraussichtlich von einem Jahr auf 10 Jahre beim verlängert.

Experten äußern sich schon jetzt kritisch, denn einige Punkte des Entwurfs vom Bundesfinanzministerium dürften nicht nur schwer oder sogar unmöglich umsetzbar sein, sondern bringen für den deutschen Kryptowährungsmarkt höchstwahrscheinlich sogar schwerwiegende Folgen mit sich.

Sind Antminer zu Hause steuerfrei?

Auch hier gilt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass es sich nicht um eine gewerbliche Beschäftigung handelt bleibt das Minding im Wohnzimmer steuerfrei. Betreibt der Anwender das Minding aber mit einem professionellen Charakter also beispielsweise in Vollzeit oder stellt sogar einen Mitarbeiter an, der sich ausschließlich mit dem Antminder beschäftigt, müssen die gewonnen Coils und Token laut Entwurf versteuert werden.

Lässt der Anwender hingegen seinen PC ein oder zwei Stunden am Tag laufen, um im Hintergrund zu schürfen, muss die gewonnene Kryptowährung voraussichtlich nicht versteuert werden.

ACHTUNG: Voraussichtlich muss der Minder nachweisen, dass er NICHT gewerblich handelt.

Ist der Entwurf vom Bundesfinanzministerium bereits verpflichtend?

Nein, der Entwurf ist bisher nicht verpflichtend und wird bis auf Weiteres lediglich als Empfehlung für Finanzämter eingestuft. Bis der Entwurf von der Fachöffentlichkeit nicht evakuiert wurde, kann das „Schreiben“ vom Bundesfinanzministerium nicht als festgeschriebene Regelung angesehen werden.

Erst wenn alle Instanzen die finale und für die Finanzämter verbindliche Fassung publiziert hat, kann auch eine einheitliche Besteuerung durchgesetzt werden. Wann diese verbindliche Fassung erscheinen wird und wie diese genau aussehen wird, können selbst Experten nicht mit Sicherheit benennen.

Bis alle Prozesse und Instanzen durchlaufen und abgeschlossen sind, kann aber von einigen Jahren Unsicherheit ausgegangen werden. Bis zur Durchsetzung gilt der BFM-Entwurf für Anleger wie Ämter als Grundlage.

Wie weiter vorgehen, solange der Entwurf nur als „Grundlage“ angesehen wird?

Experten raten, alle Gewinne und Verluste genauestens zu dokumentieren. Denn so kann auch bei späteren Forderungen des Finanzamts alles genau nachvollzogen werden. Anleger können sich beispielsweise mit einer Tabelle mit allen Daten anlegen. Wichtig ist, dass wirklich alle Daten von der Uhrzeit und dem Tag bis zur genauen Menge alles nachvollzogen werden kann.

Für Anleger, denen die Dokumentation zu viel Arbeit ist, stellen entsprechende Anbieter ihre Dienstleistungen zur Verfügung. Immer mehr Anleger lassen beispielsweise Pekuna die Dokumentation für das Finanzamt erledigen.

Was tun, wenn der Entwurf durchgeht?

In der Crypto-Szene wird bereits nach Alternativen gesucht, sollte der BMF-Entwurf so durchgehen, wie vorgesehen ist. Denn die steuerrechtlichen oder besser steuerverpflichtenden Änderungen sind für den Standort Deutschland kaum tragbar.

Portugal und andere Länder bietet weitaus attraktivere Handelsmöglichkeiten mit Kryptowährungen, daher deutet schon jetzt viele Anleger an, ihren Wohnsitz bei der Umsetzung des Entwurfs zu verlagern.

Und vor der Durchsetzung des BMF-Entwurfs – Was passiert im Hintergrund?

Ob der Entwurf wirklich so umgesetzt werden kann, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Krypto-Szene hat sich bereits zusammengeschlossen und bekannte „Gesichter“ setzen sich bereits für eine Lösung ein, die beidseitig auf Einverständnis trifft. Im Hintergrund arbeiten Experten für Kryptowährungen, Steuerrecht und Börsenhandel an verschiedenen Möglichkeiten und stehen unerfahrenen Anlegern mit Rat und Tat zur Seite.

Bleiben meine bisher gewonnenen Coins und Token steuerfrei?

Eine schwierige Frage. Denn möglicherweise wird die „Grundlage“ schneller zum Gesetz als vermutet wird oder wird nach Regelung rückwirkend gültig. Ob Token und Coins die bereits im Besitz des Anlegers sind, nach dem Entwurf versteuert werden muss oder nicht, ist schlussendlich nicht unabhängig von der Haltefrist. Wer au „Nummer sicher“ gehen will, sollte daher die bereits gewonnenen Coins mindestens 10 Jahre halten.

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.