Zum Inhalt springen

Berufskrankheit: Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose anerkannt

HILDESHEIM. Seit dem 1. August 2021 gelten Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose als Berufs­krankheit. Wenn sie durch Passivrauchen oder schweres Heben und Tragen am Arbeitsplatz verursacht werden, können die Krankheiten unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Worauf Betroffene genau achten müssen, weiß der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim.

Nach Zustimmung des Bundesrats wurden Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose zum 1. August 2021 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Betroffenen eine Berufskrankheit anerkannt werden. „Grundsätzlich muss eine Belastung durch Passivrauchen oder schweres Heben und Tragen am Arbeitsplatz als Ursache der Erkrankung festgestellt werden“, erklärt Sabine Eck aus dem Beratungszentrum in Hildesheim. Aber auch das Gewicht der zu bewegenden Lasten, die Häufigkeit der Belastung oder das private Rauchverhalten der Betroffenen entscheidet über eine Anerkennung.

Bei weiteren Fragen zum Thema können die Berater*innen des SoVD in Hildesheim telefonisch unter 05121-74790 oder mit einer E-Mail an info.hildesheim@sovd-nds.de kontaktiert werden.

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.





Schlagwörter: