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Zufahrt zum Wildgatter: Absolutes Halteverbot

HILDESHEIM. Die Zufahrtstraße zum Wildgatter/zur „Kupferschmiede“ ist insbesondere am Wochenende regelmäßig zugeparkt, Fahrzeuge werden auch in der Grünfläche abgestellt. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ist das Parken dort grundsätzlich allerdings nicht zulässig, da insbesondere die Feuerwehrzufahrt zu gewährleisten ist. Bereits 2014 wurde die gesamte Straße mit einem eingeschränkten Haltverbot für eine Zone beschildert. Da diese Beschilderung offensichtlich nicht ausreichend ist und die Sicherheit von Personen betroffen sein kann, wenn Rettungsfahrzeuge nicht mehr zufahren können, wird das eingeschränkte Haltverbot durch ein absolutes Haltverbot von der Kurt-Schumacher-Straße bis zum Beginn des Parkplatzes an der Kupferschmiede ersetzt. Die entsprechende Beschilderung ist zu beachten.

Der Stadtordnungsdienst wird die Einhaltung kontrollieren und rigoros abschleppen lassen, um die Rettungszufahrt freizuhalten. Für Besucherinnen und Besucher des Wildgatters befinden sich im Übrigen ausreichend Parkflächen entlang der Kurt-Schumacher-Straße und am Parkplatz der Straße „Am Wildgatter“ beim Schulbiologiezentrum.

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