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SoVD empfiehlt: Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen

HILDESHEIM. Für verschiedenen Leistungen der Krankenkasse, wie zum Beispiel verschreibungs­pflichtige Medikamente oder eine physiotherapeutische Behandlung, muss etwas dazugezahlt werden. Gesetzlich Krankenversicherte können allerdings einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen, wenn die Kosten ihre sogenannte Belastungsgrenze überschreiten und bekommen darüber hinaus gezahlte Beträge erstattet. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim rät daher, Belege von Zuzahlungen eines Jahres zu sammeln und einen Antrag auf Befreiung zu stellen.

Gesetzlich Krankenversicherte müssen für bestimmten Leistungen der Krankenkasse etwas dazu bezahlen. Wird die finanzielle Belastung zu hoch, kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden. Die sogenannte Belastungsgrenze wird für jeden Haushalt individuell ermittelt. Dabei werden vom Jahresbruttoeinkommen zunächst mögliche Freibeträge abgezogen. In diesem Jahr sind das 5.922 Euro für die*den erste*n Erwachsene*n des Haushalts und weitere 8.388 Euro pro Kind. Danach wird die Belastungsgrenze in Höhe von zwei Prozent errechnet – für chronisch kranke Menschen beträgt sie ein Prozent und auch Sozialhilfeempfänger*innen, die beispiels­weise Hartz IV beziehen, können entlastet werden. Hier wird zur Berechnung der Regelsatz zugrunde gelegt. „Das Thema ist komplex und das kann verunsichern. Deshalb stehen wir Betroffenen gerne zur Seite“, sagt Sabine Eck aus dem Beratungszentrum in Hildesheim.

Zahlungen, die die Belastungsgrenze überschreiten, werden von der Krankenkasse zurück­erstattet. „Damit ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden kann, müssen aber entsprechende Belege eines Jahres gesammelt werden. Eine Befreiung ist grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend möglich“ weiß Eck.

PR

Weitere Fragen beantworten die Berater*innen des SoVD in Hildesheim. Erreichbar ist der Verband unter info.hildesheim@sovd-nds.de oder der Telefonnummer 05121-74790.

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