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3G in Verwaltungsgebäuden der Stadt Hildesheim

HILDESHEIM. Ab Mittwoch, 9. Februar, gilt beim Besuch von Verwaltungsgebäuden der Stadt Hildesheim die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete). Besucherinnen und Besucher müssen gemäß der aktuell gültigen Bestimmungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung dann einen entsprechenden Nachweis mitführen.

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