HILDESHEIM. Ab Mittwoch, 9. Februar, gilt beim Besuch von Verwaltungsgebäuden der Stadt Hildesheim die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete). Besucherinnen und Besucher müssen gemäß der aktuell gültigen Bestimmungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung dann einen entsprechenden Nachweis mitführen.
PR
Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.