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Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende

HILDESHEIM. Wohngeldbeziehende erhalten voraussichtlich ab Sommer unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Die Zahlung soll die finanzielle Belastung durch steigende Heizöl- und Gaspreise mindern. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Hildesheim erklärt Betroffenen, was sie dazu wissen sollten.

Mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss, der voraussichtlich im Sommer ausgezahlt wird, möchte die Bundesregierung Wohngeldbeziehende finanziell entlasten – Grund dafür sind die steigenden Preise für Heizöl und Gas. „Ein Anspruch auf Bezuschussung besteht unter der Voraussetzung, dass zwischen Oktober 2021 und März 2022 bezogen wurde beziehungsweise bezogen wird“, erklärt Sabine Eck aus dem Beratungszentrum in Hildesheim. Einpersonenhaushalte bekommen 135 Euro, bei zwei Personen sind es 175 Euro. Für jede*n weitere*n Mitbewohner*in wird der Zuschuss um 35 Euro erhöht. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.

Viele wissen aber häufig gar nicht, dass sie aufgrund ihres geringen Einkommens möglicherweise Wohngeld beantragen können. Für Alleinerziehende gilt das, wenn sie im Monat weniger als 1.500 Euro Brutto zur Verfügung haben, für Familien, wenn das monatliche Bruttoeinkommen unter 3.300 Euro liegt. „Wir raten Betroffenen, zeitnah ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen. Denn wer bis März einen Wohngeldantrag stellt, profitiert auch vom Heizkostenzuschuss“, so Eck.

Bei Fragen helfen die Berater*innen des SoVD in Hildesheim weiter und unterstützen außerdem beim Wohngeldantrag. Ratsuchende können unter 05121-74790 telefonisch Kontakt aufnehmen oder eine E-Mail an info.hildesheim@sovd-nds.de senden.

PR

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