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Lockerungen im Sportbetrieb

GROß DÜNGEN. Die aktuelle Corona Verordnung vom 04.03.22 lässt weitere Lockerungen für unseren
allgemeinen Sportbetrieb in den Außenanlagen zu. In der Turnhalle Groß Düngen sind folgende Maßnahmen jedoch weiterhin zu beachten:

  1. Beim Betreten und Verlassen der Turnhalle sowie in den Umkleiden ist als Mund- und Nasenschutz eine FFP2-Maske zu tragen.
  2. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die in Zusammenhang mit einer Corona–Infektion stehen könnten, wie z B. Erkältungssymptome, dürfen die Sporthalle nicht betreten.
  3. Für die Teilnahme an unseren Übungsstunden gilt die 3-G-Regel. – für den Punktspielbetrieb Volleyball sind die besonderen Anweisungen des Volleyballverbandes zu beachten.
  4. Vor und nach jeder Übungseinheit sind die benutzten Sportgeräte und Einrichtungen z. B. Türklinken, Toiletten mit Desinfektionsmittel zu behandeln.
  5. Zwischen den Übungseinheiten ist die Sporthalle ausreichend zu lüften.
  6. Die Sportler sind verpflichtet sich für jede Sporteinheit von Ihrem Ül/T in einer entsprechenden Teilnehmerliste registrieren zu lassen. Dabei ist die Angabe einer gültigen Telefonnummer verpflichtend! Für den Punktspielbetrieb Volleyball sind zusätzlich die besonderen Anweisungen des Verbandes zu beachten.
  7. Die Benutzung der Toiletten darf nur einzeln erfolgen.

Wir appellieren an alle Sportler, Übungsleiter und Trainer sich verantwortungsbewusst entsprechend der aktuellen Corona-Lage zu verhalten.

PR

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