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KMK schaltet Antragsverfahren für die Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse auf Ukrainisch frei

DEUTSCHLAND. Zur zügigen Unterstützung der Arbeitsmarktintegration Geflüchteter aus der Ukraine steht das Antragsverfahren für die Zeugnisbewertung ab sofort auch auf ukrainischer Sprache zur Verfügung:

https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung/ua.html

Zusätzlich bietet die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) für Geflüchtete aus der Ukraine ein Plausibilisierungsverfahren bei fehlenden Dokumenten an. So können Antragstellende, die ihren Hochschulabschluss nicht durch Zeugnisse nachweisen können, bei festgestellter Plausibilität ebenfalls eine Zeugnisbewertung erhalten.

In der Zeugnisbewertung wird der ausländische Hochschulabschluss beschrieben und der entsprechenden deutschen Ausbildungsebene zugeordnet. Darüber hinaus werden die akademischen und beruflichen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt.
Für die Fachkräftesicherung erfüllt die Bescheinigung einen wichtigen Zweck, denn sie kann für die Beantragung eines Visums, einer Blauen Karte EU oder auch für die Bewerbung auf dem deutschen Arbeitsmarkt verwendet werden.

Die Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse, die zu nicht reglementierten Berufen wie z.B. Informatiker / Informatikerin, Betriebswirt / Betriebswirtin, Soziologe / Soziologin führen, wird unter dem Dach der Kultusministerkonferenz einheitlich für alle Länder von der ZAB vorgenommen. Mit dieser Bewertung können Inhaberinnen und Inhaber eines ausländischen Hochschulabschlusses ihre Hochschulbildung durch ein behördliches Dokument in verschiedenen Kontexten belegen.

Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus. In diesem Jahr werden insgesamt über 40.000 Anträge erwartet. Die Bewertung wird gegen eine Gebühr von 200,00 Euro angeboten.

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