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Betrug über WhatsApp

SIBBESSE. Am 19.04.2022, gegen 14:00 Uhr, wurde eine 61-jährige aus Sibbesse durch eine ihr unbekannte, deutsche Nummer über den Messenger-Dienst WhatsApp angeschrieben. In der Nachricht gab sich die Person als die Tochter der Geschädigten aus und schrieb eingangs folgende Nachricht:

„Hallo Mama, mein Handy ist kaputt. Dies ist meine neue Handynummer, du kannst meine alte Nummer löschen […]“

Im weiteren Verlauf des Gesprächs bat die Person die Geschädigte darum die Bezahlung einer Rechnung in Höhe von rund 4.000 Euro zu übernehmen. Die Überweisung in Echtzeit solle auf ein deutsches Konto erfolgen. Als Vorwand gab die Person an, dass sie selbst aufgrund der neuen Nummer keine Zahlungen bei ihrer Bank vornehmen könne, natürlich würde sie das Geld wieder zurückbekommen. Auf Nachfrage der Geschädigten wofür die Rechnung sei, antwortete die Person, dass sie Stühle und ein Sofa gekauft habe. Trotz skeptischer Nachfragen hinsichtlich der hohen Rechnung überwies die Geschädigte den Betrag auf das angegebene Konto. Nach der Überweisung kontaktierte die Geschädigte ihre Tochter telefonisch unter der ihr bekannten Nummer und sie habe den Betrug bemerkt. Ein sofortiger Versuch die Überweisung zu stornieren, sei nicht mehr möglich gewesen. Die Ermittlungen in diesem Fall dauern an.

Die Polizei warnt vor der mittlerweile bundesweit auftretenden Betrugsmasche und gibt folgende Verhaltensempfehlung:

  • Wenn Sie von Ihnen bekannten Personen unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab.
  • Fragen Sie bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Nummer nach. Lassen Sie sich den Sachverhalt von der jeweiligen Person bestätigen.
  • Forderungen nach Geldüberweisungen über WhatsApp und andere Messenger sollten immer misstrauisch machen und überprüft werden.
  • Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen Ihres verwendeten Nachrichtendienstes.
  • Falls Sie nach einer Aufforderung bereits eine Überweisung getätigt haben, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank und veranlassen Sie eine Rücküberweisung.
  • Stellt sich heraus, dass es sich um einen Betrug handelt, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.
  • Löschen Sie keinesfalls den Chatverlauf.

Weitere Informationen zu dieser Betrugsart und weiteren Straftatphänomenen sind über die Internetseiten des LKA Niedersachsen oder die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (www.polizei-beratung.de) unter der Rubrik „Themen & Tipps“ erhältlich.

neu/ots

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