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Reaktionen zum Urteil zur Bettensteuer

DEUTSCHLAND. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit örtlicher Übernachtungssteuern erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes, Norbert Kunz:

„Die Bettensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute klargestellt. Ob die Bettensteuer allerdings das richtige Instrument ist, für eine nachhaltige, verlässliche und faire Finanzierung touristischer Aufgaben zu sorgen, muss bezweifelt werden. Dagegen würden die Mittel aus einer Tourismusabgabe zweckgebunden und ausschließlich für touristische und kulturelle Aufgaben aufgewendet werden. Das Urteil und seine Folgen für die Tourismusfinanzierung müssen nun sorgfältig ausgewertet werden.“

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages: „Übernachtungssteuern wichtig zur Finanzierung der Tourismusinfrastruktur“

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist eine gute Nachricht für die Kommunen. Das Gericht hat entschieden, dass die so genannte Bettensteuer in Städten grundsätzlich rechtmäßig ist. Es erlaubt außerdem auch wieder, berufliche Übernachtungen mit einer Bettensteuer zu belegen und nicht nur touristische. Die Steuer ist sinnvoll, denn damit bezahlen die Städte oft wichtige Tourismusprojekte oder Infrastruktur vor Ort.

Nachdem mit dem Urteil die Rechtsunsicherheiten ausgeräumt sind, rechnen wir damit, dass weitere Städte eine Bettensteuer einführen. Ob die Erhebung einer Bettensteuer oder die Ausweitung auf berufliche Übernachtungen im Einzelfall sinnvoll ist, lässt sich aber nicht pauschal beantworten. Das muss vor Ort entschieden werden.

Klar ist: Die Übernachtungssteuern leisten aktuell in vielen Städten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Tourismusinfrastruktur.

Es ist denkbar, dass viele Kommunen künftig auch die beruflichen Übernachtungen besteuern werden. Das macht es auch für die Hotels einfacher, die Steuer zu erheben.“

PR

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