Zum Inhalt springen

Warnung vor unberechtigten Mahnbescheiden

Aus gegebenem Anlass möchte die Polizei vor einer Betrugsmasche warnen, bei der unberechtigt Mahnungen über Bestellungen von Covid-Schnelltests verschickt werden, obwohl die Empfänger diese nicht bestellt bzw. erhalten haben.

Ein 69-jähriger Mann aus dem Landkreis Hildesheim erstattete am 05.07.2022 Anzeige, nachdem er in der letzten Woche zwei Mahnungen erhielt, da er angeblich Rechnungen für bestellte Covid Antigen Schnelltests aus dem letzten Jahr nicht beglichen habe. Da der Anzeigeerstatter im Jahr 2021 tatsächlich mehrfach solche Tests über das Internet kaufte, dachte er sich zunächst nichts weiter dabei und überwies die geforderten Beträge, bei denen es sich um niedrige dreistellige Summen handelte. Erst als er anschließend seine persönliche Buchführung überprüfte, stellte er fest, dass er weder die eine noch die andere Bestellung, die ihm nun in Rechnung gestellt wurde, durchgeführt hatte. Der Mann kontaktierte seine Bank und es gelang, das Geld zurück zu buchen.

Der Polizei Hildesheim liegen zwei weitere, gleichgelagerte Anzeigen vor. In beiden Fällen wurden unberechtigt Mahnungen in Zusammenhang Covid-Schnelltests versandt, die zuvor jedoch nicht bestellt und auch nicht geliefert wurden. Beide Male wurde die Firma als Absender benannt, von der auch der 69-jährige die Mahnungen erhielt.

jpm/ots

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.





Schlagwörter: