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Klärschlammverwertung mit Nährstoffrückgewinnung zu wirtschaftlichen Bedingungen

Kürzlich haben 21 Gesellschafter der Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) beschlossen, den nächsten Schritt zur Umsetzung der gesetzlichen Forderungen zur zukünftigen Klärschlammverwertung zu gehen und den Bau von Anlagen zur Klärschlammtrocknung und thermischen Klärschlammverwertung in kommunaler Eigenregie freigegeben.

Zwei Gesellschafter haben sich für einen anderen, bisher aber noch nicht näher beschriebenen Weg der zukünftigen Klärschlammverwertung entschieden und sind aus der Gesellschaft ausgetreten. Dies wird in der kommunalen KNRN Gruppe bedauert, fordert aber aufgrund der geringen jetzt fehlenden Klärschlammmengen keine Veränderung in der bisherigen Planung. Die fehlenden Klärschlammmengen werden durch KNRN aufgefüllt.

Auch die derzeit temporär auftretenden veränderten Situationen in der aktuellen Klärschlammverwertung stellen die grundsätzlichen Forderungen der KNRN Gesellschafter nach langfristiger, transparenter und nachhaltiger Klärschlammverwertung mit Nährstoffrückgewinnung zu wirtschaftlichen Bedingungen in kommunaler Eigenregie nicht in Frage. Ziel der KNRN ist nach wie vor die Rückführung von Nährstoffen, insbesondere Phosphor, in den Wirtschaftskreislauf, die thermische Zerstörung und Abtrennung im Klärschlamm enthaltener Schadstoffe zur Vermeidung deren Eintrags in die Umwelt sowie dieNutzung der bei der Verbrennung erzeugten Wärme des gemäß BEHG als klimaneutral eingestuften Brennstoffs Klärschlamm. Die Gesellschafter sind überzeugt, dass der kommunale Ansatz zur Erfüllung der sicheren Entsorgung des Klärschlamms für die Gebührenzahler der beste Weg ist.

PR
Foto: 5056468 / Pixabay

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