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SoVD fordert Abschaffung von Zuzahlungen

Für viele Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen Versicherte bestimmte Beträge hinzuzahlen. Das gilt auch für Kosten für Fahrten zu Krankenhäusern oder Praxen, wenn die Beförderung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert, dass Betroffene für diese Fahrten überhaupt einen Eigenanteil tragen müssen. Außerdem spricht er sich dafür aus, dass die Zuzahlungsregelung insgesamt abgeschafft wird, da sie unsolidarisch ist.

In ländlichen Regionen Niedersachsens ist die ärztliche Versorgung häufig unzureichend. Deswegen
sind kranke oder mobilitätseingeschränkte Menschen auf den eigenen PKW oder ein Taxi angewiesen, um ihre Arztpraxis oder das nächste Krankenhaus aufsuchen zu können. Erfolgen medizinisch zwingend notwendige Fahrten mit dem eigenen PKW, können in bestimmten Fällen 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer von der GKV übernommen werden – allerdings erst nach Abzug einer Eigenbeteiligung von zehn Prozent der Kosten oder von mindestens fünf Euro. Bei kürzeren Strecken bis 25 Kilometer zahlen Patient*innen die Fahrtkosten somit sogar vollständig selbst. Wer mit dem Taxi fährt, zahlt ebenfalls den Eigenanteil von mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Auch für verordnete Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte, Vorsorgemaßnahmen und viele weitere Leistungen der GKV müssen Versicherte einen Eigenanteil tragen.

„Die geltenden Regelungen bestrafen diejenigen, die krank sind und einer ärztlichen Verordnung
folgen möchten“, sagt Bernhard Sackarendt, SoVD-Vorsitzender in Niedersachsen. Er sehe die Gefahr, dass viele Menschen notwendige Behandlungen nicht in Anspruch nehmen, da die Kostenbelastung für sie zu groß werde. Gerade chronisch erkrankte Menschen seien oft nicht erwerbstätig und
bezögen Entgeltersatzleistungen oder kleine Renten. Erst wenn eine bestimmte Belastungsgrenze
überschritten wird, können Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Diese
Härtefallregelung entlaste Menschen mit kleinem Einkommen jedoch nicht ausreichend, so
Sackarendt. Der SoVD fordert, dass die Eigenbeteiligung abgeschafft wird: „Die Zuzahlungen
widersprechen dem Solidaritätsgedanken und der vereinbarten Parität bei der Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmende und Arbeitgeber*innen sollen den
Krankenkassen-Beitrag zu gleichen Teilen übernehmen. Das ist durch die Zuzahlungen der
Versicherten in der Realität aber nicht erfüllt“, kritisiert Sackarendt.

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